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Von Dr. Helmut Golowitsch

Vor kurzem hat Univ.-Prof. Dr. Erhard Hartung in der „Neuen Ordnung“ die dramatische Wende beschrieben, welche die Südtirolfrage durch den Südtiroler Freiheitskampf der 1960er Jahre genommen hatte. Mittlerweile freigegebene diplomatische Dokumente unterstreichen, daß es die Anschläge der Südtiroler Freiheitskämpfer gewesen waren, die Italien zu substantiellen Verhandlungen gezwungen hatten. Der Einfluß war das „Geld“, die Autonomie der Region. In den letzten Jahren sind die Verhältnisse in Südtirol aber wieder in Bewegung geraten – im negativen wie im positiven Sinn.

 

Nachdem noch am 4. Juli 1961 die langwierigen Autonomieverhandlungen zwischen Österreich und Italien angesichts der Halsstarrigkeit Roms mit einer österreichischen Verbalnote als völlig ergebnislos für beendet erklärt worden waren, war bald darauf unter dem Druck der Anschläge Bewegung in die Sache gekommen. Der italienische Innenminister Scelba hatte direkte Verhandlungen mit der Südtiroler Volkspartei (SVP) begonnen und eine eigene Verhandlungskommission, die sogenannte 19er-Kommission, welcher auch der SVP-Obmann Magnago angehörte, für die Suche nach einer Autonomielösung eingerichtet.
In ein er als „Geheim“ klassifizierten Denkschrift für die Nordtiroler Landesregierung und die österreichische Bundesregierung hatte die Leiterin der Südtirolabteilung im Amt der Tiroler Landesregierung, Frau Dr. Viktoria Stadlmayer, am 18. August 1961, unmittelbar nach den Anschlagserien des Juni und des Juli 1961, festgehalten: Von der Seite der italienischen Regierung her „scheint nun die Bereitschaft zu bestehen, mit den Südtirolern nicht nur ad hoc über einzelne Punkte ihrer Forderungen zu verhandeln, sondern in dauerndem Kontakt mit ihnen Streitpunkte auszuschalten. Dies beweist ..., daß Rom die jüngsten Vorgänge in Südtirol wesentlich ernster nimmt, als die italienische Presse vorgibt und daß sich Rom klar ist, daß mit den Massenverhaftungen der Widerstand keineswegs zerschlagen ist, sondern dadurch geradezu erst potenziert werden und sich auf Kreise ausdehnen könnte, die ihn bisher abgelehnt haben.“¹

Der Widerstand hatte internationalen Druck auf Rom ausgelöst

Auch in den USA hatten die Südtiroler Widerstandshandlungen Alarmstimmung und diplomatischen Druck auf Rom ausgelöst, die Südtirolfrage politisch zu lösen, um wieder Ruhe an einem neuralgischen Punkt des NATO-Bündnisses einkehren zu lassen.
Am 29. August 1961 berichtete der ständige Vertreter Österreichs bei den Vereinten Nationen in New York, Franz Matsch, daß ihm der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, Adlai Stevenson, folgendes erklärt habe: „Er habe in Rom Herrn Fanfani (Anm.: ital. Ministerpräsident) und Herrn Segni (Anm.: ital. Außenminister) versucht klarzumachen, daß seiner persönlichen Meinung nach eine Lösung dieses einem europäischen Konzept im Wege stehenden Problems nur durch radikale entgegenkommende Maßnahmen und nicht mit halben Mitteln erzielt werden könnte, so wie er in der tunesischen Frage den Franzosen in Paris geraten habe, Bizerta zu räumen.“² Auch der österreichische Außenminister Bruno Kreisky benützte die Anschläge in Südtirol als Druckmittel, indem er beispielsweise am 6. September 1961 gegenüber James Bowker von der Britischen Botschaft in Wien erklärte, daß sich die Situation in Kürze noch wesentlich verschärfen und die Anschläge zunehmen würden, wenn nicht bald eine politische Lösung gefunden würde.³
Bekanntlich hat Österreich damals vor der UNO eine Resolution mit einem Verhandlungsauftrag an die Streitparteien erreicht. Auch das hatte den internationalen Druck auf Italien noch erhöht. In einem erläuternden Memorandum an die Vereinten Nationen vom 15. 9. 1961 hatte Österreich ausdrücklich auf die Anschläge der Südtiroler Freiheitskämpfer verwiesen, die eine politische Lösung unabdingbar machten. „Bedauerlicher Weise“, so hieß es in dem österreichischen Memorandum, hätten bislang die Verhandlungen „zu keinen konkreten Ergebnissen geführt ...
Mittlerweile hat sich die Situation an Ort und Stelle zugespitzt ... In Hinblick auf die ergebnislosen Bemühungen, das Problem auf bilateraler Ebene zu lösen, und angesichts der gespannten Lage in Südtirol sieht sich die österreichische Bundesregierung als Vertragspartner des mehrfach genannten (Anm.: Pariser) Abkommens veranlasst und verpflichtet, die Behandlung der Frage auf der diesjährigen Generalversammlung zu beantragen.“⁴
Der Rest ist bekannt. Immer wieder, wenn die Verhandlungen und Beratungen in der Autonomiekommission, der aus 19 Mitgliedern bestehenden „19er-Kommission“, ins Stocken gerieten, sorgten die Anschläge der Südtiroler Freiheitskämpfer dafür, daß Rom seine Obstruktionsrolle wieder aufgeben mußte. Am Ende stand die „Paket-Autonomie-Lösung“, die im Jahre 1969 von der Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei (SVP) mit knapper Mehrheit angenommen wurde.
An diese Dinge sei deshalb erinnert, weil ein in Österreich hochgelobter Leiter des Instituts für Zeitgeschichte an der Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Rolf Steininger, lauthals bei jeder Gelegenheit die politisch opportune These vertritt, der Widerstand der Südtiroler Freiheitskämpfer in den 1960er Jahren habe nichts zur Lösung der Südtirolfrage beigetragen und sogar kontraproduktiv gewirkt.
Die vorhin zitierten Dokumente beweisen das Gegenteil. Dabei hat Rolf Steininger diese Dokumente selbst in seiner Dokumentensammlung „Akten zur Südtirolpolitik 1959–1969, 1961, 2. Bd. “ veröffentlicht. Gelesen hat er sie anscheinend nicht.

Das Autonomiestatut von 1972 – ungelöste Fragen

Die 1969 von der SVP-Landesversammlung angenommene Verhandlungslösung mündete in das Autonomiestatut von 1972. Die Regional-Autonomie Trentino-Südtirol wurde zwar beibehalten, jedoch erhielt die Provinz Südtirol im Rahmen einer erweiterten Subautonomie wesentliche Zuständigkeiten. Völlig ungelöst bleiben jedoch die Ortsnamensfrage und die Teilung Ladiniens. Ein Teil des ladinischen Siedlungsgebietes wurde der Provinz Belluno zugeschlagen, genießt keine autonomen Rechte und ist der Italianisierung preisgegeben.
Die Umsetzung der ausgehandelten Lösung in gesetzliche Durchführungsbestimmungen sollte übrigens weitere 20 Jahre dauern. 1988 wurde der IGH-Vertrag zwischen Österreich und Italien abgeschlossen. Mit ihm ist die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag (IGH) für künftige Autonomie-Streitfälle vereinbart.
Am 22. April 1992 wurde eine italienische Note an Österreich mit der Erklärung des Ministerpräsidenten Andreotti vor dem italienischen Parlament gerichtet, wonach zukünftige Abänderungen der Autonomie nur in „beiderseitiger Verantwortung und Zusammenarbeit“ Roms mit den beteiligten Volksgruppen erfolgen dürfen. Mit selbiger Note erfolgte die Überreichung der einzelnen italienischen Gesetze zur Durchführung des Autonomiepakets (Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol). Damit wurden Voraussetzungen für eine Einklagbarkeit von Autonomiebestimmungen vor dem IGH geschaffen.
Am 5. Juni 1992 beschloß der Österreichische Nationalrat gegen die Stimmen der skeptischen FPÖ die Abgabe der österreichischen Streitbeilegungserklärung und deren Notifizierung an die Vereinten Nationen.

Die schlecht abgesicherte Autonomie – das Problem der Einklagbarkeit

Die FPÖ hatte verlangt, die Einklagbarkeit des gesamten Autonomiepaketes in einem klar abgefaßten österreichisch-italienischen Vertrag verbindlich festzulegen.
Die ÖVP hatte jedoch im Nationalrat den Beschluß zur Streitbeilegung ohne klare Einklagbarkeit des Autonomiepakets durchgesetzt, um die Zustimmung Roms zum österreichischen EG-Beitritt zu erreichen.
Bis heute ist die Einklagbarkeit der meisten Autonomiebestimmungen strittig, die sich nicht direkt aus den gummiartigen Bestimmungen des unzulänglichen „Pariser Vertrages“ von 1946 ableiten lassen.
Das „Völkerrechtsbüro“ im Bundeskanzleramt-Außenamt hat am 25. Februar 1988 in einem Gutachten festgestellt, daß man im Notfall der Argumentation des Südtiroler Völkerrechtsexperten Dr. Karl Zeller folgen müsse, wonach die Paketbestimmungen als „spätere Praxis“ des Pariser Vertrages zu werten und damit vor dem IGH einklagbar seien.
Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vor dem IGH sei jedoch „schwierig“ und müsse „Spekulation bleiben“.
In ähnlich vorsichtig optimistisch-skeptischer Weise äußerten sich andere Experten, darunter Univ.-Prof. Dr. Felix Ermacora. Im Klartext bedeutete das, daß man in bezug auf eine Garantie der Südtirol-Autonomie auf schwankendem Boden stand und immer noch steht!

Gefährdungen der Autonomie

Begrenzungen und Eingriffsrechte des italienischen Staates sind insbesondere durch das italienische Verfassungsgesetz vom 18. Oktober 2001gegeben: Demnach muß sich die autonome Gesetzgebung innerhalb der italienischen Verfassung, des EU-Gemeinschaftsrechtes, internationaler Verträge und per Staatsgesetz festgelegter Grundsätze bewegen. Autonomiefachleute machen hier insbesondere die EU-Gesetzgebung und eine bevorstehende italienische Verfassungsreform als Gefahrenquellen aus.
Italienische Regierungspolitiker haben bereits unverhohlen Eingriffe in den Autonomiebestand angekündigt.
Am 8. Februar 2009 hatte der italienische Minister für die öffentliche Verwaltung, Renato Brunetta, in einem Interview für die Zeitung „Il Gazzettino“ verkündet, daß die autonomen Regionen mit Sonderstatuten bald der Vergangenheit angehören würden. Im Zuge der italienischen Verfassungsreform sollte den „Sonderzugeständnissen“, welche vor 60 Jahren einigen Regionen gewährt wurden, ein Ende bereitet werden. „Wir müssen endlich in anderen Dimensionen denken und die Regeln ändern“, betonte Brunetta.
„In drei bis fünf Jahren wird alles anders sein. Regionen, die bis dato Privilegien genießen, darf es bis dahin nicht mehr geben“, so der Minister.
Der italienische Außenminister Franco Frattini erklärte Mitte Februar 2009 in einem Interview, daß sich der Wind in Rom für Südtirol gedreht habe. Die Ansässigkeitsklausel von vier Jahren als Voraussetzung für das aktive Wahlrecht in Südtirol sei „eine Ungerechtigkeit, die unverzüglich beseitigt werden muss“. Auch hinsichtlich der faschistischen Denkmäler in Südtirol und des Selbstbestimmungsrechtes vertrete die SVP anachronistische Haltungen, „die fern jeder Realität sind“. „Die Privilegien für Südtirol müssen der Vergangenheit angehören“, betonte der Außenminister.
Landeshauptmann Durnwalder (SVP) meinte zu dem Vorhaben der Aufhebung der Ansässigkeitsklausel, daß dieses wohl das Ziel habe, durch die Teilnahme der Militärpersonen, zugewanderter italienischer Wähler und Ausländer das Wahlergebnis in Südtirol zum Nachteil der deutschen und ladinischen Volksgruppe zu ändern. Der Südtiroler Parlamentsabgeordnete und Autonomiefachmann Dr. Karl Zeller (SVP) erklärte dazu, daß die Änderung der Ansässigkeitsklausel wohl im Zuge der Verfassungsreform aufs Tapet gebracht werden werde. „Und da wird es dann sicher generell knüppeldick für Südtirol kommen!“, ist Zeller überzeugt. ⁵

Gefährdung durch Unterwanderung

Der Südtiroler Freiheitskampf hatte auch ein geplantes Vertreibungsgesetz gegen unbotmäßige Südtiroler, welches schon im Senat beschlossen worden war und nur noch der Bestätigung durch die römische Abgeordnetenkammer geharrt hatte, auf Nimmerwiedersehen auf den Misthaufen der Geschichte befördert. Desweiteren war die staatlich geförderte italienische Zuwanderung nach Südtirol zuerst zum Stillstand gekommen und in der Folge hatte eine Abwanderung eingesetzt. Im Jahre 1953 hatte der Anteil der Italiener an der Wohnbevölkerung rund 35 Prozent betragen, im Jahre 1981 war er auf 28,7 Prozent gesunken, und die Volkszählung von 2001 hatte einen Stand von 26,47 Prozent ausgewiesen. Angesichts der Überalterung der italienischen Volksgruppe ist mit einem weiteren Absinken in Zukunft zu rechnen. Eine gänzlich neue Situation und eine Gefährdung der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol ist jedoch neuerdings durch die Zuwanderung von Ausländern gegeben, von denen viele aus Albanien und nordafrikanischen Ländern kommen und der italienischen Sprache, nicht jedoch des Deutschen, mächtig sind.
Bei Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft werden sich die meisten dieser Ausländer, so befürchten es die Deutschen und Ladiner, aufgrund ihrer Sprachkenntnisse zur italienischen Sprachgruppe zugehörig erklären und damit im Rahmen des Autonomie-Proporzes Ansprüche auf Wohnungen und öffentliche Arbeitsstellen stellen können.
Vor allem aber verschiebt sich damit der ethnische Proporz zugunsten der italienischen Sprachgruppe. Damit wird die Bevölkerungsentwicklung konterkariert, die im Gefolge des Südtiroler Freiheitskampfes zugunsten der Deutschen und Ladiner eingetreten war.
Im Jahre 2008 betrug der Ausländeranteil in Südtirol bereits 7,3 Prozent, wovon nur 4 Prozent – vor allem Bundesdeutsche und Österreicher – in einem Arbeitsverhältnis standen und der vorwiegend aus der Dritten Welt stammende Rest den Steuerzahlern zur Last fällt.⁶

Der Unwille zur Schutzfunktion  bei der ÖVP, der SPÖ und  den „Grünen“

Die ÖVP, welche das unzulängliche „Pariser Abkommen“ von 1946 ebenso zu verantworten hat wie die mangelnde rechtliche Autonomieabsicherung in Zusammenhang mit der Abgabe der österreichischen Streitbeilegungserklärung von 1992, scheut mit gutem Grund jede Nagelprobe auf die Einklagbarkeit ausgehöhlter Autonomiebestimmungen.
Auf die Ankündigungen italienischer Politiker, den Bestand der Südtirolautonomie anzugreifen, haben SVP und ÖVP mit Sprachlosigkeit, die SPÖ und die österreichischen „Grünen“ mit Desinteresse und die Südtiroler „Grünen“ mit verhaltener Zustimmung reagiert.
Den „Grünen“ geht es ohnedies um die Abschaffung der „ethnischen Käfige“ und um die Errichtung ihrer utopischen multikulturellen Gesellschaft, in der alle Volksgruppenprobleme ganz von alleine in allgemeiner Glückseligkeit aufgelöst sind.
Die ÖVP und die SVP hatten sich jahrelang in Lobpreisungen der „Paket“-Lösung als Vorbild für die übrige Welt ergangen. Nun ist es für sie freilich schwierig, den Bürgern zu erklären, daß diese weltbeste Lösung rechtlich nur schwach abgesichert ist.
Eine scheibchenweise Demontage der Südtirolautonomie, gegen die man bei einer Klage vor dem IGH in Den Haag nach jeweils langer Verfahrensdauer nur unsichere Chancen auf Erfolg hätte, wird mutmaßlich von ÖVP und SVP so lange wie möglich klein- und schöngeredet werden, weil man den Offenbarungseid fürchtet.
Der große „Südtirolfachmann“ und ehemalige Nationalratspräsident Andreas Khol (ÖVP) verkündet daher allen Ernstes bei jeder Gelegenheit in Interviews, daß die Landeseinheit Tirols ohnedies bereits durch die gemeinsame EU-Mitgliedschaft Österreichs und Italiens erreicht sei. Hierbei muß es sich wohl um eine „Tiroler Landeseinheit“ vom Nordkap bis Kreta handeln.
Das Bestehen zweier verschiedener Staatlichkeiten in zwei unterschiedlichen Rechts- und politischen Systemen irritiert die Zweck-Propagandisten nicht, zu denen auch der Nordtiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) zählt.
Um den Schein der Idylle aufrechtzuhalten und um Rom nicht zu verärgern, wurde bislang jede Initiative, die Schutzmachtrolle Österreichs in der österreichischen Bundesverfassung festzuschreiben, von der ÖVP trotz anderslautender Lippenbekenntnisse hinterrücks torpediert. SPÖ und „Grüne“ sind ohnedies offen dagegen. Ihnen ist jedes Engagement in Volkstumsfragen, sofern es nicht Zuwanderer als künftige Wähler betrifft, ohnedies ein Greuel.
Der ehemalige österreichische Justizminister Univ.-Prof. Dr. Hans Klecatsky fordert seit Jahren diese Verankerung der Schutzmachtrolle, damit künftige Bundesregierungen nicht ihren Verpflichtungen gegenüber Südtirol aus dem Weg gehen können. Bislang war dies vergebens.

Der unveränderte italienische Standpunkt

Dabei ist der italienische Rechtsstandpunkt in der Südtirolfrage – und dies muß zu denken geben – seit Jahrzehnten unverändert.
Rom erklärt mit eiserner Beharrlichkeit, daß die Südtirol-Frage eine rein inneritalienische Angelegenheit sei. Am 30. November 2009 überreichte der italienische Botschafter in Wien, Dott. Massimo Spinetti, dem FPÖ-Südtirolsprecher und Nationalratsabgeordneten Werner Neubauer ein Schreiben seiner Regierung, in welchem gegen dessen Initiative zur Verankerung der Schutzmachtrolle Österreichs in der Bundesverfassung protestiert wurde. In dem italienischen Regierungspapier heißt es: „Die österreichische Schutzmachtfunktion für Südtirol ist von keinem internationalen Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Ihre unilaterale Verankerung in der österreichischen Verfassung könnte daher als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Italiens gewertet werden.“ Der Abgeordnete Neubauer und der FPÖ-Obmann Strache haben allerdings dieses Schreiben mit einer fundierten schriftlichen Stellungnahme zurückgewiesen.

Wie wird es weitergehen?

Die österreichische Politik, so sie nicht die Augen vor dem Offenkundigen verschließen will, steht in der Südtirolfrage vor folgender Situation:
Die dynamische Weiterentwicklung der Autonomie ist mehr als fraglich. Im Augenblick ist ein völliger Stillstand zu verzeichnen.
Die Gefährdung des bisherigen Autonomiebestandes ist wahrscheinlich; vor allem, wenn Italien seine Verfassungsreform durchzieht.
Die rechtliche Absicherung der Autonomie ist ungenügend. Der Klageweg vor dem IGH in Den Haag kann zu einem jahrelangen Hasardspiel mit ungewissem Ausgang werden; vor allem, wenn die Verringerung des Autonomiebestandes scheibchenweise und in kleinen Schritten erfolgt.
Es steht zu befürchten, daß eine neuerliche Verschiebung der ethnischen Verhältnisse durch staatlich geduldete oder gelenkte Zuwanderung aus Ländern der Dritten und Vierten Welt eintritt.
Angesichts dessen verwundert es nicht, daß in Südtirol die Überzeugung zunimmt, daß man sich von dem italienischen Staat lösen soll. So und nicht anders sind die Wahlerfolge der auf die Selbstbestimmung eingeschworenen deutschen Oppositionsparteien im Südtiroler Landtag zu interpretieren. Die Südtiroler Volkspartei (SVP), längst keine Vorkämpferin der Selbstbestimmung mehr, sieht sich hingegen einem ständigen Erosionsprozeß ausgesetzt. Vor allem die Jugend läuft ihr davon.

Die Jugend drängt

Während bei den etablierten Parteien Ratlosigkeit in der Südtirolfrage herrscht und lediglich der Wille erkennbar wird, sich auf keinen Fall in Probleme verwickeln zu lassen, ist unter der Jugend Südtirols eine erstaunliche Aufbruchsstimmung ausgebrochen, die man so seit vielen Jahren nicht mehr gekannt hatte.
Die in Südtirol im Südtiroler Schützenbund, zahlreichen Vereinen, den deutschen Oppositionsparteien und auch in völlig unorganisierter Form zu Tage tretende Selbstbestimmungsbewegung hat enormen Zulauf bekommen. Kennern der Situation war der Stimmungswandel in der Südtiroler und in Teilen der Nordtiroler Jugendszene schon seit geraumer Zeit aufgefallen.
Wenn auf Zeltfesten das Lied „Dem Land Tirol die Treue“ gespielt wird, steigen in beiden Landesteilen die Jugendlichen zu Dutzenden auf die Tische und singen lauthals mit. Sie tragen Hemden und Pullover mit Tiroler Adlern und der aufgestickten Forderung nach Landeseinheit.

Ein Fest auf dem Weg zu Freiheit und Einheit

Der Tiroler Landesfestzug des 20. September 2009 aus Anlaß des 200. Jubiläums des Freiheitskampfes von 1809 wurde trotz der Brems- und Zensurversuche der offiziellen Politik in Nord- und Südtirol zu einem großartigen Freiheitsfest, auf dem die Jugend den Ton angab und nicht die Landhaus-Hofräte.
Bereits am Vorabend strahlte auf der Steilflanke der Nordkette oberhalb Innsbrucks die Flammenschrift „Freiheit für Südtirol“ über die ganze Stadt und vom Patscherkofl im Süden der Landeshauptstadt leuchtete in feurigen Buchstaben die Forderung „Ein Tirol“ auf.
An dem Landesfestzug in Innsbruck nahmen dann am 20. September 2009 rund 30.000 Menschen teil und weitere 70.000 Zuseher säumten die Straßenränder.
Als die Südtiroler Schützen selbstbewußt und stolz ihre Freiheitstransparente durch die Straßen der Landeshauptstadt trugen, wurden sie von aufbrandendem Beifall und Jubel begleitet. Als eine Musikkapelle die Weise „Dem Land Tirol die Treue“ intonierte, standen die Menschen auf den Tribünen auf und sangen aus vollem Halse mit.

Die Zukunftstagung „Südtirol und das Vaterland Österreich“

Am 17. und 18. Februar 2010 trafen Politiker und Fachleute Landtag in Gnadenwald in Nordtirol zu einer gemeinsamen „Zukunftstagung – Südtirol und das Vaterland Österreich“ zusammen. Eingeladen hatte der Südtirolsprecher der „Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ), der Nationalratsabgeordnete Werner Neubauer. Aus Südtirol waren Abgeordnete, Mitarbeiter und Experten der im Südtiroler Landtag vertretenen deutschen Oppositionsparteien gekommen. Für die „Süd-Tiroler Freiheit“, welche unter der Führung der Tochter des verstorbenen legendären Südtiroler Freiheitskämpfers Georg Klotz steht, war der Landtagsabgeordnete Sven Knoll gekommen, für die „Freiheitlichen“ die Landtagsabgeordneten Ulli Mair und Pius Leitner und für die „Union für Südtirol“ der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder.
Die ÖVP und die SVP waren auch eingeladen worden, hatten aber nicht einmal geantwortet und waren nicht erschienen.
Der FPÖ-Süd-Tirol-Sprecher NAbg. Werner Neubauer wies in seinem Eingangsreferat auf die Ankündigungen italienischer Politiker auf Einschränkung der Südtirolautonomie hin: „Italiens Außenminister Frattini will die ‚Privilegien‘ Süd-Tirols abschaffen, Minister Brunetta meint, der Sonderstatus für manche Regionen soll bald der Vergangenheit angehören und andere Politiker fordern die Abschaffung der vierjährigen Ansässigkeitsklausel.“
Die ÖVP behaupte, so Neubauer, die Autonomie sei ohnehin garantiert und flüchte sich in ein Gefasel über eine ‚Europa-Region Tirol‘, die aber lediglich ein Phantom ohne Rechtsgrundlage sei.
Die Süd-Tiroler Vertreter warnten vor einer Massenzuwanderung aus der Dritten Welt. Der Ausländeranteil werde in den nächsten zehn Jahren von 5 % auf 14 % steigen, an die 25.000 neue Wohnungen müßten dabei für die Zuwanderer errichtet werden. Die meisten Zuwanderer würden sich bei ihrer Einbürgerung als Italiener deklarieren! In 25 Jahren würden Deutsche und Ladiner möglicherweise nicht mehr die Bevölkerungsmehrheit in Südtirol stellen. Deshalb gelte es, jetzt zu handeln und jetzt Lösungen zu finden.“
Univ. -Prof. Dr. Peter Pernthaler (Em. Professor am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Innsbruck) erklärte, das Selbstbestimmungsrecht sei ein Grundrecht der Völker. Es brauche allerdings eine Schutzmacht, die dieses Recht auf völkerrechtlicher Ebene umsetze: „Österreichs Schutzmachtstellung ist daher wichtig. Das Selbstbestimmungsrecht verwirklicht sich nicht von allein!“
Die Schutzmachtfunktion Österreichs sei rechtlich durch das Pariser Abkommen sowie die Streitbeilegungserklärung aus dem Jahr 1992 verankert.
Das Selbstbestimmungsrecht könne durch eine Rückkehr nach Österreich oder durch einen Freistaat Südtirol verwirklicht werden. Eine dritte Möglichkeit wäre nach Art. 299 EG-Vertrag (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, ursprünglich EWG-Vertrag) die Bildung einer Sonderregion mit eigenem Statut als eine Art Kondominiums-Lösung. Hierbei könnten bestimmte hoheitliche Rechte Italiens bestehen bleiben. Solche Lösungen bestehen etwa im Bereich überseeischer Gebiete von EU-Staaten. Für die Geltendmachung der Selbstbestimmungsrechtes übrigens ein Beschluß des Südtiroler Landtags ausreichend.
Der Bundesminister a. D.-Univ. Prof. Dr. Hans Klecatsky wies auf die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Bestimmung hin, welche eine Verpflichtung Österreichs festschreibe, die Südtiroler in der Frage der Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes zu unterstützen.
Der Landtagsabgeordnete Pius Leitner („Die Freiheitlichen“) erklärte, seit 1992 habe es kein neues großes volkstumspolitisches Projekt mehr in Südtirol gegeben, es herrsche Stillstand: „Die dynamische Autonomie ist tot. Neue Ideen müssen von unten, aus dem Volk kommen. Das Recht wird sich den Wünschen des Volkes anpassen müssen, nicht umgekehrt.“ Südtirol wäre als Freistaat jedenfalls selbsterhaltungsfähig, dies hätten Berechnungen der Südtiroler Landesregierung ergeben.
Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll („Süd-Tiroler Freiheit“) meinte, in den vergangenen Jahren sei in Südtirol – vor allem in Kreisen der Jugend – eine neue Freiheitsbewegung entstanden: „Das ‚Los von Rom‘ ist nunmehr ein Thema der Massen, nicht nur ein Thema für intellektuelle Zirkel. Die Autonomie ist auf Dauer nicht geeignet, die deutsche und ladinische Volksgruppe zu erhalten. Dies sieht man auch im Vergleich mit anderen Volksgruppen in Europa.“
Der Bundesminister a. D. Dr. Harald Ofner (FPÖ) kritisierte in seinem Vortrag den volksgruppenfeindlichen Rechtsbestand der EU. Von ihr sei nichts Positives zu erwarten: „Einzig das Verbot der Diskriminierung in der EU-Menschenrechts-Charta wäre eine Rechtsgrundlage, die allerdings von politischer Seite falsch ausgelegt wird: So wird behauptet, die Volksgruppe dürfe nicht diskriminieren, tatsächlich aber muss Sinn dieser Bestimmung sein, dass die Volksgruppe nicht diskriminiert werden kann. Zudem ist es Tatsache, dass es von dieser kargen Bestimmung noch Ausnahmen für bestimmte Staaten wie Tschechien, Polen und das Vereinigte Königreich gibt. Dass sich die ‚Wertegemeinschaft‘ dies bieten lässt, ist beschämend.“ Auch die propagierten „Regionen“ in Europa seien fragwürdig, denn sie seien nicht auf den Erhalt von Volksgruppen, sondern nur auf rein wirtschaftliche Ziele abgestellt. Die Südtiroler und die Österreicher müssten also für die Wahrung der Südtiroler Interessen selbst initiativ werden. Dr. Ofner regte dann als kurzfristig mögliche praktische Maßnahme die rechtliche Gleichstellung der Südtiroler mit den österreichischen Staatsbürgern an. Dies sei ohne Probleme machbar und ein sichtbares Zeichen für die Zusammengehörigkeit.
Zum Abschluß der Tagung erklärten alle drei Südtiroler Oppositionsparteien ihre Gemeinsamkeit in der Frage der Selbstbestimmung und betonten, diesbezüglich auch in Zukunft gemeinsam abgestimmt handeln zu wollen.
Mit einem „Manifest zur Landeseinheit“ wurde sodann eine überparteiliche „Plattform Landes-Einheit-Tirol“ gegründet, die zum Ziel hat, weiter für die Zusammenführung der getrennten Tiroler Landesteile von Kufstein bis zur Salurner Klause zu arbeiten.
Man wird auf die weitere Entwicklung gespannt sein dürfen.

Anmerkungen:

1 Denkschrift Viktoria Stadlmayer vom 18. August 1961, Tiroler Landesarchiv, Referat S, 1961.
2 Franz Matsch [New York] an Bruno Kreisky [Wien], Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten, II-pol, Südtirol 2 B/A Zl 30.548-Pol/61.
3 Bericht von James Bowker [Wien] an Evelyn Shuckburgh [Foreign Office in London] vom 11. 9. 1961, Public Records Office, FO 371/160674.
4 Erläuterndes UNO-Memorandum Österreichs vom 15. September 1961, Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten, II-pol, Südtirol 2 B/A Zl 34.057-Pol/61.
5 „Südtirol Online“ 16. Februar 2009.
6 „Das Land Südtirol“, Hrsg.: Autonome Provinz Bozen, Nr. 9–10/2009.

 
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