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Reichstagsbrand und Geschichtspolitik

Von Armin Hüttner

Am 1. Januar verstarb fast hundertjährig Ministerialrat Fritz Tobias in Hannover. Vor einem halben Jahrhundert hatte er mit seinem Buch „Der Reichstagsbrand“ einen Paradigmenwechsel bewirkt: Herrschte bis dahin die zeitgeschichtliche Meinung, daß die Nationalsozialisten am 27. Februar 1933 das Gebäude heimlich in Brand gesetzt hatten, um einen öffentlichen Vorwand für die Ausschaltung politischer Gegner zu schaffen, erbrachte Tobias den Nachweis, daß niemand sonst als der im brennenden Parlament auf frischer Tat ertappte und durchgängig geständige Holländer Marinus van der Lubbe auf eigene Faust und ohne Hilfe von Hintermännern die Brandstiftung begangen hatte.
Das lange vergriffene Standardwerk wurde nun von Fred Duswald in freundschaftlicher Zusammenarbeit mit Tobias neu herausgegeben – der das Erscheinen allerdings nicht mehr erleben durfte. Die nunmehrige Neuerscheinung gliedert sich in vier Teile: Zentral, aber von 732 auf 250 Seiten komprimiert, ist weiterhin, was Tobias über den Alleintäter van der Lubbe ermittelte. Dem vorangestellt ist der Lebenslauf des Reichstagsbrandforschers und die Entstehungsgeschichte seines Buches. Im Anschluß an die verdichtete Fassung wird über die von Tobias ausgelöste Reichstagsbrandkontroverse berichtet. Der letzte Teil behandelt den Reichstagsbrand als Geschichtspolitikum. Der etwa hundert Seiten starke Dokumenten-Anhang enthält unter anderem das Protokoll über den Vollzug der Todesstrafe an dem vom Reichsgericht verurteilten Brandstifter van der Lubbe.
Tobias, dem die Welt die Aufklärung des „spektakulärsten Polit-Kriminalfalls der deutschen Geschichte“ („Focus“) verdankt, war nicht nur Zeitgenosse, sondern indirekt auch Betroffener der Katastrophe. Im Elternhaus sozialdemokratisch sozialisiert, arbeitete er bei Ausbruch des Reichstagsbrandes in der gewerkschaftlichen Volksbuchhandlung in Hannover. Damit war es vorbei, als die Buchhandlung von den Nationalsozialisten liquidiert wurde, Tobias arbeitete als Kanzleivorsteher bei einem Anwalt. Schwerversehrt heimgekehrt aus dem Krieg, erneuerte er seine SPD-Mitgliedschaft und trat in den öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen ein. Das Thema Reichstagsbrand und die mit ihm verbundenen Verschwörungstheorien beschäftigten ihn sehr.

Verschwörungstheorien

Der Brandprozeß, der sich vom 21. September bis 23. Dezember 1933 hinzog, hatte keine endgültige Klarheit gebracht. Der Senat verurteilte Marinus van der Lubbe zum Tode, sprach die vier Mitangeklagten Ernst Torgler, Georgi Dimitroff, Blagoj Popoff und Wassil Taneff frei, beschuldigte im Urteil aber unbekannte Kommunisten der Mittäterschaft und schloß jegliche Tatbeteiligung von Nationalsozialisten ausdrücklich aus. Der Freispruch der vier Kommunisten erregte den Verdruß Hitlers, der von „vertrottelten Richtern“ sprach. Der verurteilte Holländer wurde am 10. Januar 1934 aufgrund eines rückwirkenden Gesetzes hingerichtet.
In Paris entfesselte der im Medienwesen bewanderte KPD-Emigrant Willi Münzenberg eine weltweite Propaganda, die den Nationalsozialisten die Schuld am Brand zuschob. Seine beiden „Braunbücher“ strotzten vor gefälschten Dokumenten und Aussagen. Parallel zum Verfahren vor dem Reichsgericht lief in London ein Gegenprozeß. Vor aller Welt wurden die Nationalsozialisten als Brandstifter gebrandmarkt. Im besetzten Deutschland wurde diese Version erst recht propagiert. „Um die Wähler einzuschüchtern und sie für die im März 1933 stattfindenden Reichstagswahlen an sich zu ziehen“, ließ Hitler „durch einen als Kommunisten aufgemachten Irren das Reichstagsgebäude anzünden“, verkündete 1956 Theodor Eschenburg, ein Systempolitologe mit SS-Vergangenheit.
Diesem Irrtum unterlag zunächst auch Tobias. Doch dann stieß er auf einen Kollegen im Ministerium des Inneren: Der Kriminalist Walter Zirpins hatte den verhafteten Lubbe unmittelbar nach der Tat vernommen und beteuerte, bei den Untersuchungen hätten sich keine anderweitigen Spuren gefunden. Das bedeutete: Es gab keine Mittäter. „Diese Feststellung hat mich überzeugt, da der Brand im Reichstag ja nur das Ende einer Serie von Brandstiftungen des Holländers war“, betonte Tobias. „Zuvor hatte er ja noch drei andere Brandstiftungen begangen, die allerdings aus pyrotechnischen Gründen nicht erfolgreich waren. Im Plenarsaal aber war soviel Luft und Sauerstoff vorhanden, daß der Brand nicht mehr zu löschen war.“
Die Verwirrung der Gemüter erreichte einen Höhepunkt, als Richard Wolff aus Nairobi im Auftrag der Bonner Bundeszentrale für Heimatdienst einen Forschungsbericht erstattete. Dieser Bericht, Anfang 1956 veröffentlicht, gipfelte in der Feststellung, daß van der Lubbe mit unzulänglichen Mitteln Feuer gelegt hatte, während andere am Werk waren, den Reichstag abzufackeln: „Diese anderen sind nicht die Kommunisten, sondern die Nationalsozialisten gewesen.“
Auf sachliche Beanstandungen von Tobias reagierte der Leiter der Bundeszentrale mit der ausdrücklichen Aufforderung, die „unglückliche Arbeit“ durch eine wahrheitsgemäße Darstellung zu korrigieren. Dies geschah in einer elfteiligen Serie, die, beginnend im Oktober 1959 unter dem Titel „Stehen Sie auf, van der Lubbe“, im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ erschien. 1962 schob Tobias sein Buch nach, wo er bis dahin für nicht mehr existent gehaltene Polizei- und Gerichtsakten auf ihre Schlüssigkeit überprüfte und im Ergebnis die Allein
täterschaft des Marinus van der Lubbe bewies.
Der Erfolg von Tobias, dessen Erkenntnisse insbesondere von dem anerkannten Historiker Hans Mommsen vom Münchner Institut für Zeitgeschichte für richtig befunden wurden, galt vielerorts als empörende „Geschichtsbildstörung“. Sogar Golo Mann war die erwiesene Schuld des geständigen Brandstifters „volkspädagogisch unwillkommen“. Für den Historiker Walther Hofer wurde die Wahrheit zur Zumutung: „Wenn nämlich bewiesen werden könnte, daß die Nationalsozialisten zu Unrecht verdächtigt wurden, den Reichstagsbrand inszeniert zu haben, so könnte versucht werden, den gleichen ‚Beweis‘ auch für die anderen Verbrechen zu erbringen.“

Volkspädagogische Fälschungen

Um Tobias Lügen zu strafen, wurde 1968 in Luxemburg ein „Internationales Komitee zur wissenschaftlichen Erforschung der Ursachen und Folgen des Zweiten Weltkrieges“ ins Leben gerufen. Man wollte beweisen, daß die Nationalsozialisten den Reichstag in Brand gesetzt hatten. Persönlichkeiten wie der Publizist Sebastian Haffner, der Historiker Eugen Kogon und der Politiker Willy Brandt stellten sich dem Komitee zur Verfügung, das immer wieder mit neuen Indizien und Beweisen die Öffentlichkeit traktierte: 1972 erschien ein erster Band mit „Negativbeweisen“, wonach ein einzelner den Brand in so kurzer Zeit gar nicht gelegt haben konnte. 1978 erschien ein zweiter Band, der die „Positivbeweise“ für die NS-Täterschaft bringen sollte. Die im Anhang auf 140 Seiten abgedruckten Dokumente erwiesen sich jedoch als Fälschungen, die vor allem der Zeitgeschichts-Redakteur Karl-Heinz Janßen 1979 in der Artikelserie „Geschichte aus der Dunkelkammer. Kabalen um den Reichstagsbrand. Eine unvermeidliche Enthüllung“ in der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufdeckte. Erst als 1986 Uwe Backes, Karl-Heinz Janßen, Eckhard Jesse, Henning Köhler, Hans Mommsen und Fritz Tobias den Band „Reichstagsbrand. Aufklärung einer historischen Legende“ herausbrachten, überzeugte das die Mehrheit der Fachwelt und das der Fälschung überführte „Lützelburger Lügenkomitee“ ging unrühmlich unter.

Die Mühlen der Justiz

Parallel zum geschichtlichen Diskurs liefen gerichtliche Schritte. 1967 hat das Landgericht Berlin, von dem van der Lubbes Bruder Jan die Aufhebung des Reichsgerichtsurteils vom 23. Dezember 1933 begehrt hatte, das Urteil abgeändert. Der Vorwurf des Hochverrats wurde fallengelassen, van der Lubbe sei aber der menschengefährdenden Brandstiftung und der versuchten einfachen Brandstiftung schuldig. Die Todesstrafe wurde auf eine Gesamtstrafe von acht Jahren Zuchthaus herabgesetzt. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte wurde annulliert. Das Kammergericht bestätigte diese Entscheidung 1968.
Zum 74. Jahrestag der Hinrichtung des Delinquenten gab Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU) am 10. Januar 2008 bekannt, daß sie das Reichsgerichtsurteil gegen Marinus van der Lubbe für aufgehoben erklärt hat. Ihre Feststellung stützte Monika Harms auf das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998. Das Reichsgerichtsurteil sei aufgehoben, weil die Todesstrafe auf spezifisch nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften beruhte. Erst durch Anwendung der rückwirkenden Lex van der Lubbe sei das Reichsgericht dazu gelangt, über den Angeklagten die Todesstrafe zu verhängen. Das ist zwar zutreffend, aber Frau Harms verkannte, daß das Urteil, soweit es auf NS-Unrecht beruhte, bereits aufgehoben war. Es existierte also nur noch das Urteil in der Fassung, die es durch die rechtsstaatliche Entscheidung von 1967 erhalten hatte. Dieses Urteil für aufgehoben zu erklären, verletzt eindeutig die verfassungsmäßige Gewaltentrennung. Der geschichtspolitisch motivierte Justizverwaltungsakt der Generalbundesanwältin Harms ist von Anfang an nichtig, wie Duswald anhand des Grundgesetzes und der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nachweist. Marinus van der Lubbe ist und bleibt daher weiterhin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt.

 

 
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