Archiv > Jahrgang 2007 > NO IV/2007 > Wegen Holocaust-Leugnung ­verurteilt 

Aufregung statt Aufklärung – Eva Herman und die NS-Familienpolitik

Der Lebensschützer Dr. Hannes Lerle ist am 23. Oktober vom Landesgericht Nürnberg-Fürth rechtskräftig zu einem Jahr Gefängnis wegen angeblicher Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen verurteilt worden. Der Fall ist deswegen so interessant, weil Lerle als katholischer Christ dem Dritten Reich scharf ablehnend gegenübersteht und Hitler sogar als „Apostel des Teufels“ bezeichnet.
Trotzdem wurden vom Gericht folgende vier Aussagen als Holocaust-Leugnung eingestuft:
Lerle hatte, nachdem die deutschen Bundesverfassungsrichter den Abtreibungs-Massenmord an Ungeborenen als „vermeintliches Unrecht“ bezeichnet hatten, vom „vermeintlichten Unrecht von Auschwitz“ gesprochen.
Im Zusammenhang mit Dr. Wilhelm Stäglich, dem aufgrund seines Buches „Der Auschwitz-Mythos“ sein Doktortitel aberkannt worden war, hatte er von „Hohepriestern eines Aberglaubens“ geschrieben, da hier offenbar ein „wirklicher Wissenschaftler“ durch „fachlich inkompetente antichristliche Ideologen“ verdrängt worden wäre.
Besonders interessant sind die Verurteilungen der beiden weiteren Feststellungen Lerles, weil sich diese auf durch die Geschichtswissenschaft tatsächlich widerlegte zeitgeschichtliche Falschmeldungen bezogen:
lLerle hatte bezüglich der früher behaupteten Zahl von 4 Millionen Au­schwitz-Opfern die Frage gestellt „wie diese Zahl mit manchen Naturgesetzen (zum Beispiel mit den Eigenschaften des Entlausungsmittels Zyklon B, der Größe der Gaskammer, der Dauer einer Vergasung einschließlich die notwendige Belüftung der Gaskammern, der Kapazität der Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib von 15.000 Tonnen Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist.“
l Ebenso hatte Lerle auf die mittlerweile widerlegte Existenz von Gaskammern im Konzentrationslager Dachau mit dem Satz Bezug genommen: „Früher galt es als offenkundig, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang eine Lüge stand, vergleichbar mit der Lüge über die Gaskammern in Dachau.“
Bemerkenswert an dem Urteil ist, daß ein deutsches Gericht nach wie vor der Staatsanwaltschaft folgt, die das Nichtanerkennen von 4 Millionen Auschwitz-Opfern als Leugnen des Holocausts einstuft, obwohl sowohl in Auschwitz selbst wie auch beispielsweise im Nürnberger NS-Dokumentationszentrum nur mehr von einer Million Auschwitz-Toten die Rede ist und auch die Existenz von Gaskammern in Dachau längst widerlegt wurde. Diesbezüglich wies der Angeklagte auf Elie Wiesel mit seiner Behauptung hin: „Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf eine elitäre Priesterschaft von Überlebenden beschränkt bleiben.“
Dr. Lerle wies im Gericht noch auf ein anderes Indiz hin, wonach es sich beim „Holocaust“ seiner Auffassung nach um ein Glaubensbekenntnis handle, das im Unterschied zu anderen Religionen staatlich geschützt sei: während der Filmemacher Tilmann Jens in einem vom Hessischen Rundfunk gezeigten Film mehrfach die Bibel verbrannte, ohne daß dies für ihn strafrechtliche Auswirkungen gehabt hätte, wurden fünf junge Männer aus Sachsen mit neun Monaten Gefängnis auf Bewährung bestraft, weil sie privat ein ihnen gehörendes Exemplar des „Tagebuch der Anne Frank“ verbrannt hatten.

„kreuz.net“, 21. November 2007

 
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