Archiv > Jahrgang 2021 > AL I/2021 > Migrationspakt 

Migrationspakt

Von Wolfgang Dvorak-Stocker

Die 2013 beschlossene Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union legte verbindlich fest, daß derjenige EU-Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig sei, in dem der vorgebliche oder echte Flüchtling erstmals Unionsboden betritt. Vor allem in den Anrainerstaaten des Mittelmeers und in Ungarn wären in der Folge also Asylverfahren durchzuführen gewesen, doch schon beim Zuwanderungs­tsunami 2015 haben viele Staaten an den EU-Außengrenzen die Migrantenflut „durchgewunken“, da deren Ziele vor allem Schweden, Deutschland und Österreich mit bekannt großzügigen Sozialsystemen und ebensolcher Asylregelung waren. Ein klarer Verstoß gegen die von der EU selbst beschlossene Dublin-III-Verordnung, der jedoch durch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2017 legitimiert wurde, wonach jene Länder, in denen die Migranten ihre Asylanträge stellten, für deren Bearbeitung zuständig seien, selbst wenn sie nicht das erstbetretene Land der Europäischen Union waren.

Am 23. September 2020 hat schließlich die EU-Kommission nach langer bundesdeutscher Vorarbeit einen neuen Migrations- und Asylpakt vorgestellt, der seither EU-intern diskutiert wird, aber noch nicht offiziell beschlossen wurde. Der geplante Migrationspakt der EU bedroht Europa. In ihm ist zwar von „Abschiebungen“ die Rede, doch gibt die EU selbst zu, daß im Jahr 2019 nur ein Drittel der zur Rückreise aufgeforderten illegalen Zuwanderer auch tatsächlich ausgereist ist. Damit war die Rückkehrrate im Jahr 2019 die geringste des vergangenen Jahrzehnts. Nicht nur echte Flüchtlinge, sondern auch solche, die nicht zeitgerecht abgeschoben werden oder sich wie zwei Drittel der illegalen Zuwanderer der Abschiebung entziehen, sollen automatisch einen Aufenthaltstitel in der EU erhalten und im Rahmen eines neu einzuführenden „Solidaritätsmechanismus“ auf die verschiedenen Mitgliedstaaten – darunter auch die zuwanderungskritischen Visegrád-Länder – umverteilt werden. Auch nur den Ansatz einer Strategie, mehr Abschiebungen zu erreichen, gibt es in dem EU-Migrationspakt nicht. Ebenso gibt es keinerlei Ansätze, den Migrationsdruck überhaupt zu reduzieren, etwa durch das von Sebastian Kurz mehrfach geforderte australische Modell von „Anlandeplattformen“ außerhalb Europas, wohin alle Asylwerber und alle illegalen Migranten gebracht werden sollen, die kein Asyl bekommen und nicht abgeschoben werden können. Im Gegenteil spricht der vorgeschlagene Flüchtlingspakt der EU vom „Recht auf Migration“, er will die Schlepperei über das Mittelmeer durch sogenannte NGOs entkriminalisieren, die Familienzusammenführung ausdehnen (durch die auch Personen in die EU kommen können, die nicht einmal den Anschein eines Asylgrunds haben) und insgesamt „neue legale Wege“ der Migration in die EU schaffen. Der Migrationspakt wird die Zuwanderung daher weder regulieren noch begrenzen, sondern im Gegenteil fördern.

Daß es auch anders geht, zeigt Dänemark, dessen sozialdemokratischer Immigrationsminister väterlicherseits Äthiopier ist: Dänemark hat nämlich mit Anfang März d. J. damit begonnen, syrischen Flüchtlingen systematisch die Aufenthaltsberechtigung zu entziehen und diese in Abschiebezentren zu bringen, die sie nur in Richtung Ausland verlassen können. Denn nach dänischer Einschätzung sind heute Teile Syriens für Rückkehrer sicher, ein dänischer Schutz für syrische Flüchtlinge ist daher nicht mehr notwendig. Österreich hingegen hat im letzten Jahr noch 78 % aller syrischen Asylanträge positiv beschieden und schiebt nicht einmal zuwandernde Marokkaner ab, die bereits zur drittgrößten Asylwerbergruppe geworden sind – obwohl Marokko keine politischen oder religiösen Gruppen verfolgt. Echte Asylgründe für die Marokkaner in Österreich gibt es also nicht, dafür gut nachvollziehbare Gründe für Wirtschaftsmigration – und genau deshalb stellt sich Marokko im Falle von Abschiebungen meist taub: Weil das Königreich über jeden arbeitslosen Jugendlichen, der es Richtung Europa verläßt, froh ist. Anders Zypern, das seit November anlandende Bootsflüchtlinge kurzerhand in den Libanon als sicheres Drittland zurückbringt.

Die europäische Fraktion „ Identität und Demokratie“, deren Mitglied auch die FPÖ ist, stellt in bezug auf den EU-Migrationspakt unmißverständlich fest, daß dessen logische Folge der Zusammenbruch der Sozialsysteme in Europa, der Niedergang der europäischen Kulturen und Zivilisationen, ihrer Werte und Lebensweisen und der Aufstieg von Parallelgesellschaften und No-go-Areas in ganz Europa, Massenarbeitslosigkeit, steigende Kriminalität und ethnische Konflikte sowie das weitere Vordringen des radikalen Islam sein werden. Die Fraktion „Identität und Demokratie“ ruft ihre Wähler zur Unterschrift unter saveurope.eu gegen die EU-Pläne zur unkontrollierten Migration auf. Auch eine detaillierte kritische Analyse der Migrationspolitik wurde erstellt und kann direkt bei der Fraktion, aber auch per Mail an diese Zeitschrift angefordert werden.

 
Neue Ordnung, ARES Verlag, A-8010 Graz, EMail: neue-ordnung@ares-verlag.com