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Neues aus Absurdistan

Undemokratisches Deutschland

Der Gesetzgeber verpflichtet alle demokratisch zugelassenen Parteien in der BRD, jährlich einen Parteitag abzuhalten, so auch die NPD. Konnte sich diese bisher öffentliche Gebäude nur mühselig vor Gericht zur Durchführung ihrer gesetzlichen Pflicht erstreiten, ist den Behörden im Landkreis Coburg nun eine neue Methode eingefallen, um den unliebsamen Parteitag zu verhindern: Die Zugangsstraßen zum angemieteten Gebäude wurden mit mehr als 100 LKW-Ladungen Erde wegen angeblicher Straßenarbeiten einfach zugeschüttet und so unbefahrbar gemacht. Sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat diese Methode mit der Unterdrückung der Opposition in Weißrußland verglichen. Ob die Strafanzeige der NPD gegen die Verantwortlichen wegen dieser eklatanten Verschwendung von Steuergeldern Folgen zeitigt muß sich erst zeigen.
„Nationalzeitung“,
12. April 2013

Kein Rechtsstaat mehr

Ein Buch ist erschienen, zuerst eine Auflage, dann eine zweite in einem anderen Verlag, die dritte wieder in einem neuen Verlag, wo es auch mehrere Jahre anstandslos verkauft wird. 2011 wird es schließlich zwar als jugendgefährdend indiziert, dabei von der Behörde aber ausdrücklich festgestellt, daß es strafrechtlich nicht relevant sei. Zwei Jahre später steht der Verleger trotzdem vor Gericht. Von den rund 400 Seiten des Buches werden eineinhalb Seiten beanstandet: Die Erschießung ukrainischer Juden in Babi Jar wurde zwar nicht wörtlich geleugnet, doch offenbar in Frage gestellt.
Der Verleger führt ins Treffen, daß er das Buch gar nicht lektoriert hätte, da es in seinem Haus erst in der 3. Auflage erschienen sei, und daß er selbst den Massenmord in Babi Jar gar nicht leugne, wie aus einem anderen von ihm zur gleichen Zeit herausgebrachten Buch hervorginge, in dem das Geschehen ausführlich geschildert wird.
Dennoch verhängt das Gericht (in erster Instanz) gegen Verleger Wigbert Grabert eine Freiheitsstrafe von elf Monaten (auf Bewährung) sowie eine Geldstrafe von 5.000 Euro zuzüglich des Einzugs der laut Auffassung des Gerichts aus dem Verkauf der Bücher erlösten rund 35.000 Euro. Daß vom fiktiven Verkaufserlös im Laden Buchhandelsrabatte in der Höhe von bis zu 50 % abgezogen werden müssen, daß ein Verlag massive Kosten für Herstellung, Werbung und Vertrieb eines Buches hat und ihm vom Verkaufserlös letztlich weniger als ein Drittel bleibt, von dem dann noch Autorenhonorare usw. zu bezahlen sind, war für das Gericht unerheblich. Bei dem eingezogenen Betrag handelt es sich also nicht um den Reingewinn aus dem Vertrieb eines nach vielen Jahren unbeanstandeten Verkaufs nachträglich verbotenen Buches, sondern um den Gesamterlös ohne Berücksichtigung von Kosten und gewährten Rabatten. 40.000 Euro Strafe also, um einen unliebsamen Verlag wirtschaftlich zu brechen. Die Zensur zu Zeiten Metternichs kannte solche Methoden noch nicht.
„Deutsche Stimme“,
April 2013/„Zuerst“, April 2013

 
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