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Deutsche Köterrasse

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Hamburg sind die Tatbestände der „Verhetzung“ bzw. „Beleidigung“ nur dann gegeben, wenn Minderheiten und nicht die deutsche Mehrheitsbevölkerung betroffen ist. Malik Karabulut, ein ehemaliges Vorstandsmitglied des türkischen Elternbundes in Hamburg, hatte die Deutschen wegen der Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern als „Köterrasse“ bezeichnet und geschrieben: „möge Gott ihren Lebensraum zerstören“. Diese Aussagen bleiben nach der gegenwärtigen deutschen Gesetzeslage jedoch straffrei und sind erlaubt – allerdings nur, wenn sie gegen Deutsche gerichtet sind. Die Hamburger AfD hat daher eine Anpassung des Volksverhetzungsparagraphen gefordert, wonach auch Diffamierungen gegen Deutsche strafbar werden, doch wurde dieser Antrag von allen (!) anderen Parteien abgelehnt. 

  • „Die Welt“, 28. Februar 2017

 
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