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Armutszuwanderung aus der EU

Aufgrund des Flüchtlingsansturms aus Nahost ist das Thema der Armutszuwanderung aus EU-Ländern nach Deutschland aus den Medien fast verschwunden. Doch verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2015 haben arbeitslosen EU-Bürgern Sozialhilfe zugesprochen, obwohl der Europäische Gerichtshof zuvor festgestellt hatte, daß Deutschland Ausländern Sozialleistungen durchaus verweigern könne. Die Urteile des Bundessozialgerichts begründen nun den neuen Anspruch auf Sozialhilfe für mehr als 130.000 Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien (vor allem Zigeuner) und damit Mehrbelastungen von über € 600 Mio. pro Jahr für die deutschen Kommunen. 

Bereits im Vorjahr zahlte Deutschland € 7 Mrd. jährlich an Sozialhilfe für EU-Ausländer. Diese Zahl wird „dank“ der neuen Regelung massiv steigen, weil die BRD damit als Einwanderungsland für Roma besonders attraktiv wird.

  • Detaillierte Angaben zu den Folgen der Urteile, den Hartz-IV-Aufstockern und dem Berlin-Neukölner „Roma-Status“ in: „Junge Freiheit“, 18. Dezember 2015

 
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