Archiv > Jahrgang 2016 > NO II/2016 > Knapp & klar > Verzicht rechtswidrig 

Verzicht rechtswidrig

Die Satzungsänderung der Sudetendeutschen Landsmannschaft mit ihrem Verzicht auf die Zweckbestimmung „Wiedergewinnung der Heimat“ wurde vom Landgericht München im Jänner 2016 wegen Formfehlern gekippt, die Spitze der Landsmannschaft rund um den CSU-Politiker Bernd Posselt möchte dennoch an ihrem neuen Kurs festhalten. 

Erstmals hat nun ein tschechischer Minister auf dem traditionellen Pfingstreffen der Sudetendeutschen Landmannschaft gesprochen. Kulturminister Daniel Herman zitiert in seiner Rede den früheren tschechischen Präsidenten Vázlav Havel , der die Vertreibung der Sudetendeutschen als „zutiefst unmoralische Tat“ bezeichnet hatte. Doch die Aufhebung der rassistischen Beneš-Dekrete, die die deutsche und ungarische Volksgruppe als solche für vogelfrei erklärt, ihres Eigentums beraubt und des Landes verwiesen hatten, stand nicht mehr auf der Tagungsordnung des Sudetendeutschen Pfingsttreffens. Die Beneš-Dekrete führten zu einer ethnischen Säuberung, und es wäre wohl die wichtigste Aufgabe der Sudetendeutschen Landsmannschaft, auf ihre Aufhebung hinzuwirken, auch wenn dies zur Zeit als nahezu illusorisch erscheinen muß. Ein „Dialog mit Prag“ ist sicher nötig und wünschenswert. Unter Ausklammerung dieser Frage und nach einer Negierung des Rechts auf Heimat ist er allerdings keiner mehr.

 
Neue Ordnung, ARES Verlag, A-8010 Graz, EMail: neue-ordnung@ares-verlag.com