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Panoramafreiheit

In Deutschland und Österreich kann jedermann in der Öffentlichkeit Fotos von Gebäuden und Kunstwerken schießen und diese veröffentlichen: die sogenannte Panoramafreiheit. In anderen EU-Ländern wie Frankreich, Belgien und Dänemark gilt dies nicht. Wer Bilder der „Kleinen Meerjungfrau“ veröffentlicht, riskiert Klagen der Erben des Bildhauers, die weiterhin dessen Urheberrechte geltend machen. Ähnliches gilt für Lichtinstallationen des Eiffelturms oder auch das „Atomium“ in Brüssel. Nun will die EU die Panoramafreiheit europaweit generell abschaffen.

 
Neue Ordnung, ARES Verlag, A-8010 Graz, EMail: neue-ordnung@ares-verlag.com