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Italienische Entschädigungsforderung

Und ewig grüßt das Murmeltier: Italien hat schon angesichts seines Friedensvertrags 1947 auf jegliche Reparationszahlungen verzichtet, dennoch erklärte sich die BRD 1961 bereit, eine dem heutigen Wert von 200 Mio. Euro entsprechende Summe an Wiedergutmachung zu bezahlen, wenn damit das Kapitel Reparationen endgültig geschlossen sei. In den letzten Jahren haben italienische Gerichte trotzdem diverse Klagen gegen Deutschland zugelassen. Von Berlin angerufen, hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag 2012 eine Entscheidung zugunsten der Bundesrepublik gefällt. Davon unbeeindruckt, hat das Italienische Höchstgericht im Herbst 2014 erneut die Klage italienischer Opfer nationalsozialistischer Unterdrückung während der deutschen Besatzungszeit nach 1943 zugelassen.

Italien selbst hat seine Opfer jedenfalls nie entschädigt, nicht in Äthiopien, nicht in Libyen, nicht im Kosovo, Mazedonien, Griechenland und Südfrankreich sowie Korsika, wo es während des Zweiten Weltkriegs Besatzer war, nicht in Slowenien und Kroatien, geschweige denn die Opfer der erbarmungslosen Italienisierungspolitik während der faschistischen Zeit in Südtirol, die kaum weniger gewalttätig durch das demokratische Italien nach 1945 fortgesetzt wurde.

  • Herrolt vom Odenwald auf www.andreas-unterberger.at, 28. Oktober 2004

 
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