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Was „Re-Evangelisierung“ wirklich bedeutet

Von Friedrich Romig

Die Wiederherstellung des inneren Zusammenhangs von Kirche, Gesellschaft, Politik und Staat


Was haben islamischer Gottesstaat und die civitas Dei des Christentums gemeinsam, was trennt sie? Wer solche Fragen als Katholik aufwirft, wird nicht umhin können, sich umfassend mit dem inneren Zusammenhang zwischen Kirche, Gesellschaft, Politik und Staat an Hand der lehramtlichen Dokumente auseinanderzusetzen. Er wird dabei so manche Überraschung erleben, denn auf weite Strecken widerspricht die kirchliche Lehre gängigen Überzeugungen und den zeitgeistigen Begriffen unserer politisch Korrekten.

Beginnen wir mit der Kirche und ihrer Stellung in der Gesellschaft. Ihrer Definition nach ist die Kirche „der mystische Leib Christi“. Christus, der Sohn Gottes, ist Stifter, Haupt, Erhalter und Erlöser der Kirche, mit ihr zusammen bildet er eine einzige mystische (Gesamt- oder Kollektiv-)Person, die, darauf weist der Ausdruck „mystisch“ hin, durchdrungen ist vom Heiligen Geist, der Haupt und Glieder aufs innigste verbindet. Gesellschaftlicher Zweck dieser institutionell abgesicherten Gründung der Kirche durch Christus ist es, dem „heilbringenden Werk der Erlösung Dauer zu verleihen“ (Vatikanum I). Die Kirche ist somit in der Gesellschaft d i e konservative Institution katexochen, ja, nach theologischer Auffassung (sententia certa) eine „societas perfecta“ (Leo XIII: Immortale Dei), also die „wahre“, „ideale“ oder eben „vollkommene“ Gesellschaft. Daran stößt sich, wer zwischen Norm oder „Wesen“ und Erscheinung nicht zu unterscheiden weiß und nur noch „die Kirche der Sünder“ sieht.
Die Kirche ist das mit Christus auf Erden angekommene, sich ausbreitende und bis zum Jüngsten Tag sich vollendende Reich Gottes, der auf Erden fortlebende und fortwirkende Christus (vgl. Vatikanum II: „Lumen gentium“, n. 3, 5, 13 u. ö.). Damit sie ihre Aufgabe erfüllen kann, hat Christus der Kirche Auftrag und Vollmacht gegeben, seine Wahrheit zu verkünden (Lehramt), seine Gebote einzuschärfen (Hirtenamt) und seine Gnadenmittel zu spenden (Priesteramt). Mit der Übertragung dieser drei Ämter an die Apostel gab Christus seiner hier auf Erden pilgernden und „streitenden Kirche“, der „ecclesia militans“ eine hierarchische Verfassung. An ihre Spitze stellte er Petrus (Mt 16, 17–19), den „vicarius Christi“. Als Stellvertreter Christi auf Erden ist Petrus Inhaber des Jurisdiktionsprimats und ebenso übt er die höchste Lehr-, Hirten- und priesterliche Gewalt aus. Kraft göttlicher Regel sind die Nachfolger des Petrus im Primat die Bischöfe von Rom. Ihre Jurisdiktionsgewalt erstreckt sich über die gesamte Kirche, und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitte, sondern auch über Kirchenzucht und die Regierung der Kirche. Der Papst kann jede Angelegenheit der Kirche selbständig, d.h. ohne Zustimmung der übrigen Bischöfe, an sich ziehen, regeln und entscheiden. Er besitzt Unfehlbarkeit (ex cathedra), seine Urteile erlauben keine Berufung an eine höhere Instanz, er kann von niemandem auf Erden gerichtet werden. Das Jurisdiktionsprimat schließt den Besitz der vollen und obersten gesetzgebenden, richterlichen und strafenden Gewalt ein. Daher steht es dem Papst auch zu, die Bischöfe, denen die Sorge für eine Diözese anvertraut wird, frei zu ernennen oder zu bestätigen (wenn sie auf einem Wahlvorschlag aufscheinen). Ebenso ernennt er frei die Kardinäle, die bei Vakanz des Apostolischen Stuhles den neuen Papst wählen. Dank dieser Verfassung ist die Kirche „indefektibel“, sie kann nicht einmal „durch die Pforten der Hölle“ überwunden werden, sie selbst und ihre Lehre bleiben unveränderlich „bis ans Ende der Welt“ bestehen.
Als vollkommene Gesellschaft ist die Kirche – und dies ist für die katholische Gesellschaftslehre von grundlegender Bedeutung – Modell, Vorbild, Urbild, Idee oder Archetyp für jede „natürliche“ Gesellschaft oder Gemeinschaft, so für Familie, Gemeinde, Volk und Staat. Selbst „gewillkürte“ Gesellschaften, wie politische Parteien, Organisationen der „Zivilgesellschaft“, Unternehmen, Berufsvertretungen, Kammern, Interessenverbände, Gewerkschaften, Geselligkeitsvereine oder Sportverbände, weisen Bauprinzipien auf, die jenen der Kirche ähneln (Einheit, Vielgliedrigkeit, Hierarchie, Autorität, Vorrang, unterschiedliche Vorzüglich- oder Wertigkeit, Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit, Solidarität, Subsidiarität, Gesamtpersonalität, Identität usw.).
Die Kirche sieht sich als „Lebensprinzip der Gesellschaft“ (Pius XII.), als „Seele…der in die Familie Gottes umzugestaltenden Gesellschaft“ (Vatikanum II: „Gaudium et spes“, n. 40). Die Umgestaltung erfolgt im Zuge der „Evangelisierung“ aller Teilbereiche der Gesellschaft, durch die die kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen „Wirklichkeiten“ in den Dienst der Erbauung des Reiches Gottes einbezogen werden und ihre transzendente, d. h. „heilige“, Dimension erfahren (vgl. Paul VI.: „Evangelii nuntiandi“, n. 70). Weil kein Bereich der Gesellschaft nur „profan“ ist, kann der Mensch jeglicher gesellschaftlichen Position durch die treue und gewissenhafte Erfüllung seines Berufes „zum Mitwirker am Schöpfungswerk Gottes“ (Konzil zu Nicaea im Jahr 325) werden und auf diese Weise zu seinem „Heil“ beitragen. Kirchlicher Lehre gemäß, erlangt die gesellschaftliche Ordnung ihre Vollendung „nach dem Heilsplan der Frohbotschaft“, also des Evangeliums (Pius XI.:Encyclica de ordine sociali instaurando et ad evangelicae legis normam perficiendo „Quadragesimo anno“, Rom 1931).Die Normen des Evangeliums bestimmen also die „gerechte“, „rechte“ oder „richtige“ Ordnung der Gesellschaft und der (geschriebenen oder ungeschriebenen) Verfassung des Staates.

Dienst am Reich Gottes

Der Dienst am Reich Gottes ist für Christen letztgültiger Inhalt aller Politik, ein höheres Ziel, auf das alle politischen Einzelmaßnahmen abzustimmen sind, ist aus logischen Gründen nicht denkbar. Der Inbegriff des „Gemeinwohls“ ist das Reich Gottes selbst. Von ihm heißt es in der Präfation zum Christkönigsfest, es sei „das Reich der Wahrheit und des Lebens, der Heiligkeit und der Gnade, der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens“. Es verkörpert also jene „Werte“, denen die irdische Gesellschaft und der Staat nachstreben müssen, wollen sie ihre Bestimmung erfüllen. Hegel hat von der Philosophie her gezeigt, daß jeder Staat, der diesen Namen verdient, zuletzt auf Religion beruht, aus der die Sittlichkeit hervorgeht, die wiederum „die Wirklichkeit des Staates“ ausmacht (Enzyklopädie, § 552). Mit ihm stimmt Leo XIII. gänzlich überein, für den „das Wohl des Staates von der Religion abhängt, mit der Gott verehrt wird“ (Immortale Dei, 1885). Religion aber bedarf der Kirche, damit sie ihre heilbringende Wirkung für Gesellschaft und Staat fortlaufend erbringen kann. Ohne kirchliche Institution würde Religion ihren Charakter als absolute und verbindliche Wahrheit verlieren, sie löste sich auf in subjektive Gefühle und Empfindungen, die Einheit und Gemeinschaft weder begründen noch der staatlichen Willkür Grenzen setzen könnten. Die Einheit von Kirche, Gesellschaft, Politik und Staat ist also zuletzt durch die Religion begründet und gewährleistet, nicht durch papierene Verfassungen.

Keine Volkssouveränität

Hier ist es nun vonnöten, wenigstens die gängigsten und schwerwiegendsten Irrtümer anzusprechen, die zum Teil auch von katholischen Kreisen vertreten und selbst von geistlichen Würdenträgern nicht energisch genug zurückgewiesen werden.
Für die katholische Lehre ist die Trennung von Staat und Kirche Häresie. Die katholische Formel für das Verhältnis von Staat und Kirche lautet: „unvermischt“, „ungetrennt“. Beide, Staat und Kirche, haben in der Gesellschaft ihre je eigenen, „autonomen“ Betreuungsbereiche. Die Kirche kümmert sich um das Heil der Seelen, der Staat um die irdische Wohl-Fahrt. Beide richten sich jedoch an die gleichen Menschen. Sie gehören daher in der Gesellschaft zusammen wie Leib und Seele im ein und demselben Menschen. Der Leib dient der Seele, die Seele den Leib, jedoch unter dem Vorrang des seelisch-geistigen Lebens. Denn „was nützt es, wenn wir die ganze Welt gewönnen, unsere Seele aber Schaden leidet?“
Der Katholik lehnt die Demokratie, verstanden als „Volkssouveränität“, aus prinzipiellen Gründen ab. Für ihn ist der Satz (z.B. Art. I der österreichischen Bun desverfassung): „Das Recht geht vom Volk aus“, inakzeptabel. Das Recht geht nicht vom Volk, sondern von Gott aus. Daher hat sich jedes positive Gesetz an dem „Naturrecht“, dem „Sittengesetz“, dem ewigen Gesetz Gottes, der lex aeterna, zu orientieren. Nicht das Volk verleiht Macht, Autorität, Herrschaft oder Gewalt, sondern „alle Gewalt geht von Gott aus“ (Röm 13, 1), in dessen Namen sie auch auszuüben ist. Das Volk kann allenfalls durch Wahl jene bezeichnen, welche die Staatsgewalt in Gottes Namen ausüben sollen und sie ihnen auch wieder entziehen. Die Kirche nimmt daher keinen Einfluß auf die Staatsform (Monarchie oder Republik), achtet jedoch als „Hüterin des sittlichen Schatzes der Menschheit“ haargenau darauf, ob sich die Ausübung der Regierungsgewalt in Übereinstimmung mit dem Sittengesetz befindet, denn „wie der Mensch sich nicht von Gott, so kann sich auch die Politik nicht von der Moral trennen“ (Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben zur Ausrufung des heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker, n. 76, Rom 2001).
Unzutreffend und daher falsch ist auch die selbst in kirchlichen Dokumenten hie und da anzutreffende Rede von einer „demokratischen Gesellschaft“. Gesellschaftliche Gebilde – Familie, Wirt schaftsbetriebe, Verwaltungen, Heer wesen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften, politische Parteien, Gewerkschaften, Geselligkeits- oder Kulturvereine, Bundesligaklubs etc. –, bei denen es auf Leistung ankommt, sind niemals demokratisch, sondern stets hierarchisch strukturiert. „Wo (gesellschaftliche) Ordnung, dort ist Hierarchie“, lehrte Thomas von Aquin.

Offene Gesellschaft?

Ebensowenig ist die „offenen Gesellschaft“, wie sie heute etwa George Soros im Anschluß an Karl R. Popper propagiert, eine für Katholiken akzeptable Vorstellung. Der Begriff stellt eine con tradictio in adjecto dar, denn ein gesellschaftliches Gebilde ist niemals „offen“, sondern stets „geschlossen“. Eine Familie, ein Unternehmen, ein Volk, einen Staat, eine Religionsgemeinschaft und selbst einen Gesangsverein, eine Loge, eine politische Partei, eine Gewerkschaft oder einen Studentenbund kann man sich nicht nach Belieben auswählen, sondern man wird entweder in sie „hineingeboren“ oder wird (oft erst nach Eignungsprüfungen; Glaubensbekenntnissen, Treueverpflichtungen, Verpflichtung zur Einhaltung der „Statuten, etc.) „aufgenommen“. Manchmal geschieht dies sogar in ritueller Weise (z.B. Taufe) und vorausgehender Initiation. In gewissem Sinne ist jedes gesellschaftliche Gebilde ein geschlossener „Bund“ von Mitgliedern, die sich von Nichtmitgliedern unterscheiden und abgrenzen.
Die Gesellschaft oder Gemeinschaft ist daher auch niemals „pluralistisch“ in dem Sinne, daß ihr die „Einheit“ fehle. Sie kann vielgestaltig sein, doch immer nur so, daß die unterschiedlichen Glieder stets im Ganzen „aufgehoben“ bleiben, sich als „Organe“ des Ganzen verstehen und ihm dienen.
Das „Ganze“ drückt sich aus im Gemeinwohl, dem „bonum commune“, dessentwillen die Gesellschaft oder Gemeinschaft überhaupt besteht. Dieses Gemeinwohl hat nach katholischer Auffassung, die hier in diametralem Gegensatz zu jeder individualistischen Gesellschaftsauffassung steht, den Vorrang vor dem Einzelwohl, denn das Gemeinwohl ist nach Thomas v. A. „göttlicher“ als das Einzelwohl. Dieser Vorrang, so betont der berühmte Vertreter der Katholischen Soziallehre, O. v. Nell-Breuning, besteht „in zeitlicher, sachlicher, wert- und würdemäßiger Hinsicht“. Auf dem Vorrang der Gemeinschaft vor dem Einzelnen beruhen Wehrgedanke und Wehrpflicht: Im „Ernstfall“ kann die politische Gemeinschaft den Einsatz von Gut und Leben des Einzelnen oder von ganzen Gesellschaftsgruppen verlangen, wenn sie anders ihre Integrität nicht zu sichern vermag. Selbst „Menschenrechte“ gelten dann nicht mehr: Beispielsweise müssen Soldaten ihr „Menschenrecht auf Leben“ in die Schanze schlagen, wenn es die Heimat zu verteidigen gilt. Immer ist das Ganze mehr als die Summe der Teile.
Die vielgepriesene Toleranz kann für Katholiken nicht den Verzicht auf Wahrheit bedeuten, sondern nur der Person gegenüber geübt werden, die ohne eigene Schuld und böse Absicht eine irrige Meinung hegt. „Den Irrtum muß man bekämpfen, dem Irrenden verzeihen“, äußerte unerbittlich der als so jovial geltende und vor kurzem seliggesprochene Konzilspapst Johannes XXIII.

Gottesstaat

Zu einem der schwersten Irrtümer gehört die Ansicht, die Katholiken verträten im Gegensatz zum Islam nicht den „Gottesstaat“. Der heilige Augustinus bezeugt das Gegenteil. Für ihn wie für jeden Gläubigen ist der Kampf um die civitas Dei gegen die civitas terrena sive diaboli das eigentliche Thema der Weltgeschichte und Inhalt seines Lebens. „Jeder einzelne Mensch ist in diesen Streit hereingezogen … denn das ganze Leben der Menschen, das einzelne wie das kollektive, stellt sich als Kampf dar, und zwar als einen dramatischen, zwischen Gut und Böse, Licht und Finsternis“, lehrt das Zweite Vatikanum (Gaudium et spes). In diesem kollektiven Kampf müssen geistliches und weltliches Schwert einander beistehen, wollen sie den Sieg der Heerscharen des „Fürsten der Lüge“ verhindern oder wenigstens eine Weile aufhalten. Im Gegensatz zum Islam gehören zum Christentum die Ausdifferenzierung und schöpferische Spannung von Priestertum und Königtum, ohne welche seine kulturellen Leistungen unerklärbar blieben.
Der Katholik toleriert ganz in diesem Sinne auch keine Philosophie, Ideologie oder politische Strömung, „die nicht mit der christlichen Lehre übereinstimmt oder mit deren Voraussetzungen und Schlußfolgerungen unvereinbar ist“ (vgl. Johannes Paul II.: Fides et ratio). Die Kirche hat von jeher gegen Atheismus und Agnostizismus, Deismus, Pantheismus und Immanentismus, Rationalismus und Positivismus, Relativismus und Subjektivismus, Eklektizismus und Pragmatismus, Evolutionismus und Materialismus, Existentialismus und Nihilismus, Historizismus und Modernismus, Szientizismus und Neopositivismus, Psychologismus und Soziologismus eindeutig Stellung bezogen, denn diese Philosopheme leugnen alle den dreifaltigen Gott, seine Offenbarung im Menschensohn, das Bestehen ewig unveränderlicher Wahrheiten und Normen, wenn sie nicht überhaupt und von vornherein die Möglichkeit metaphysischer Erkenntnis verneinen. Prüfstein für jede Philosophie ist die katholische Glaubenslehre, in der die Fülle der Wahrheit sich spiegelt.

Falsche Lehren

Ebenso hat die Kirche nie einen Hehl daraus gemacht, daß sie auch jene politischen Strömungen mit ihrer Gesellschaftslehre für unvereinbar hält, die auf falschen oder unzulänglichen Philosophien oder Weltanschauungen basieren. Das trifft insbesondere zu auf den Individualismus, Liberalismus, Demokratismus, Anarchismus, Kommunismus, Sozialismus und Faschismus. Nur jene politischen Auffassungen und Handlungen werden zustimmend beurteilt, die mit der letzten und höchsten Bestimmung des Menschen, der „Verähnlichung mit Gott“, und der finalen Bestimmung der Gesellschaft, „sich in die Familie Gottes umzugestalten“ (Gaudium et spes) über einstimmen. Keinem Katholiken ist es „gestattet, mit der eigenen Stimme die Umsetzung eines politischen Programms zu unterstützen, in dem die grundlegenden Inhalte des Glaubens und der Moral durch alternative oder diesen Inhalten widersprechende Vorschläge umgestoßen werden“ (Glaubenskongregation: Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten von Katholiken im politischen Leben, Rom 2002). Selbst die Zustimmung zu einem einzelnen, positiven Aspekt eines im ganzen zu verwerfenden politischen Programms würde der Einheit des Glaubens schaden und ist Katholiken deshalb nicht erlaubt (ebenda).
Für die Gesellschaft ist die Kirche gewissermaßen Heilsgut, allumfassendes Sakrament, d.h. Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung der Gesellschaft mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit (vgl. Vatikanum II: Lumen gentium“, n.1). In geschichtlicher und geistesgeschichtlicher Hinsicht hat die Kirche das Sacrum Imperium Romanum fortgesetzt (C. Schmitt), die griechische Ideenlehre aufgenommen und fortgebildet (O. Spann) und auf höchst eigentümliche Weise verkörpert sie die Einheit von Sein, Mensch und Civitas (Gesellschaft, Gemeinschaft, Staat), die Platon in seiner „Politeia“ in ewiggültiger Weise beschreibt (L. v. Ranke). Alle traditionellen Kulturen versuchen den inneren Zusammenhang oder die „Entsprechung“ von Makrokosmos und Mikrokosmos, von Himmelsordnung und Weltordnung, von kosmischer Ordnung, Kultordnung, Wertordnung, Rechts- und Staatsordnung, von himmlischem und irdischem Jerusalem, von göttlichem und irdischem Reich zu wahren. Wird dieser Zusammenhang zerrissen, tritt Verfall ein, den der Psalmist in die drastischen Worte kleidet: „Zur Hölle fahren müssen die Frevler und Völker alle, die vergessen auf Gott“. (Ps 9, 18).

Univ.-Dozent Dr. Friedrich Romig lehrte Politische Ökonomie in Wien, Graz und Aachen. Während der EU-Beitrittskampagne war er Mitglied der Europakommission der Österreichischen Bischofskonferenz und Europabeauftragter der Diözese St. Pölten (Bischof Krenn).

 

 

 

 

 
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