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Europäische Alternativen zur EU-Oligarchie

Von Jürgen Schwab

Nach den beiden längst überfälligen direktdemokratischen Ohrfeigen, mit denen Franzosen und Niederländer im Frühjahr 2005 die EU-Oligarchen abgestraft hatten, steht die Zukunftsfähigkeit europäischer Politik auf dem Prüfstand. Nun stellt sich die Frage nach Alternativen zur EU. Demgegenüber waren die politische Klasse und die etablierten Medien insbesondere nach dem französischen Referendum bemüht, alles beim alten zu belassen. Deshalb erklärten sie aufgrund des unerwünschten Abstimmungsergebnisses kurzerhand die von ihnen beherrschten Nationen für bewußtlos. Aus genau diesem Grund hatten die bundesdeutsche und die österreichische Regierung ihren Bürgern erst gar keinen Volksentscheid zugebilligt (der im alliierten Grundgesetz der BRD auch gar nicht vorgesehen ist), während Tony Blair das längst zugesagte Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben hat, weil er eine britische Rekord-Ablehnung der EU-Verfassung befürchtet. Nun fühlen sich die EU-Gegner (von „links“ und von „rechts“) in der Pflicht, ihr „Nein“ mit konstruktiven europäischen Alternativen zu versehen.

Gerade die nationalen Politiker und Publizisten in den EU-Mitgliedsstaaten sollten nun verstärkt ihre europapolitischen Profile schärfen, aufeinander abstimmen und unter die europäischen Völker bringen. Schließlich ruft das allmähliche Scheitern des Konzepts eines europäischen Bundesstaates, der durch die Hintertür einer EU-Oberverfassung erreicht werden sollte, nach der Vision eines europäischen Staatenbundes – wie immer dieser auch aussehen könnte. Die Medien tun ja alles, um gerade die „rechten“ EU-Gegner als reine Populisten und destruktive Nein-Sager erscheinen zu lassen.
Es ist aus nationaler Position recht einfach, die derzeit bestehende Europäische Union (EU) zu verwerfen. Wesentlich schwerer ist es allerdings, praktikable ordnungspolitische Alternativen zum Brüsseler Moloch vorzuschlagen. Daß nationale Politiker und Theoretiker es hierbei nicht leicht haben, dürfte auf der Hand liegen: Die Nationalen möchten die Eigenständigkeit der europäischen Nationalstaaten weitestgehend bewahren, weil genau im Typus des Nationalstaats die spezifisch europäische Kulturleistung liegt, andererseits ist jedoch eine gemeinsame Interessenvertretung dieser europäischen Vielfalt politisch, das heißt institutionell anzustreben.
Die Ablehnung der EU aus nationaler Position läßt sich schon damit begründen, daß ihre maßgebliche Aufgabe nicht in der ethnischen und kulturellen Existenzsicherung der europäischen Nationen liegt, sondern in der Nutzenmaximierung des internationalen Kapitals, das auf die Liquidierung politischer, das heißt nationalstaatlicher Souveränität abzielt. Die Verantwortlichen der EU sind offensichtlich nicht willens, eine eigenständige politische und kulturelle Position gegenüber anderen geopolitischen Räumen (USA, Islam) zu definieren. Dies beweisen die anhaltende Bündnispolitik europäischer Staaten (im Rahmen der NATO) mit den USA und der Türkei sowie die im Raum stehenden Beitrittsverhandlungen mit Ankara.
Die Verfehlung der EU liegt gerade darin begründet, daß sie sich politische Aufgaben zur „Vertiefung“ anmaßt, deren Lösung nach dem oftmals beschworenen Subsidiaritätsprinzip in den Nationalstaaten, Regionen, Städten und Gemeinden besser aufgehoben wäre, wie Währungshoheit, Verfassungs- und Rechtsordnung, industrielle Normen, Agrarpolitik und dergleichen mehr. Im Gegenzug ist die EU außerstande genau das zu lösen, was zumindest alle West- und Mitteleuropäer gemeinsam betrifft bzw. bedroht: Verbrechensbekämpfung, ethnische Überfremdung, Schutzzollpolitik gegen Billigimporte und die globale Bevormundung durch die USA.
Die Ursache für diese Divergenz liegt darin, daß der nationale Politikansatz von einer größtmöglichen nationalstaatlichen Homogenität bzw. Einheit ausgeht – bei allen innenpolitischen regionalen und sozialen Vielfältigkeiten –, wohingegen der Internationalismus – spiegelverkehrt – einen innenpolitischen „Pluralismus“ anstrebt, der im Auseinanderstreben multiethnischer und sozialer Interessen eine politische Einheit unmöglich macht. Im Gegenzug strebt der Internationalismus in der internationalen Politik einen Universalismus, eine imaginäre globale Einheit an – die Stichworte lauten: One World, Menschenrechte und globaler Humanitarismus –, demgegenüber der nationale Theoretiker in der internationalen Politik eine Vielfalt an authentischen Völkern sowie als deren Repräsentanten ein Pluriversum an souveränen Staaten anstrebt. Gemessen an diesen beiden widerstrebenden Politikansätzen ist die Unvereinbarkeit der EU-Politik mit nationalpolitischen Vorstellungen erklärbar.

Nationale Souveränität erhalten – europäische Ordnung ermöglichen

Das europapolitische Dilemma gerade nationaler Politiker und Publizisten liegt darin, daß sie scheinbar ordnungspolitisch die Quadratur des Kreises anstreben müssen. Einerseits soll die nationalstaatliche Souveränität weitgehend unangetastet bleiben, andererseits soll ein europäisches Ordnungsgebilde herrschaftsfähig sein, möglichst mit einer Stimme gegenüber anderen Kulturkreisen und Hegemonialsphären auftreten können. Zwei Herzen schlagen in meiner Brust – könnte beispielsweise Andreas Mölzer (FPÖ) von sich sagen. Der österreichische Abgeordnete des Europäischen Parlaments spricht sich nämlich in einem Gastbeitrag für das freiheitliche Magazin „AULA“ einerseits für eine „maximale[n] Beibehaltung nationalstaatlicher Souveränität für die einzelnen Mitgliedsstaaten“ aus, andererseits sollen „nationalstaatliche Egoismen […] ausgeschaltet“ werden. Mölzer fordert in ein und demselben Beitrag einen europäischen „Staatenbund, als Konföderation“, sehnt sich dann aber auch nach einem „europäischen Patriotismus“. Für dieses ‚Vaterland Europa‘ sei die „Entwicklung einer europäischen Staatsidee“ notwendig. Insgesamt gesehen, so der Abgeordnete, müsse die EU einen „völlig neuen Weg beschreiten“. („Die AULA“ Juli/August 2005, S. 30–31).
Allerdings bestünde der Weg, der Mölzer vorzuschweben scheint, in einem politischen Zwitter aus europäischem Bundesstaat und Staatenbund. Hier besteht wohl noch Klärungsbedarf. Kritisch anzumerken bleibt, daß eine „europäische Staatsidee“ im Rahmen des Modells eines europäischen Staatenbundes völlig überflüssig wäre. Denn hierbei wäre nicht der Staatenbund „Staat“, sondern die Nationalstaaten, die sich zu einer solchen Föderation zusammenschließen.
Doch bleiben wir bei Andreas Mölzer. In der Wiener Wochenzeitung „Zur Zeit“ (Nr. 20–21/2005 vom 20. Mai 2005) spricht er sich dafür aus, die Kompetenzen des EU-Parlaments gegenüber dem europäischen Rat zu stärken. Denn es könne nicht angehen, daß sich der Rat (in dem die Regierungen der EU-Staaten repräsentiert sind) als „Aufpasser“ des EU-Parlaments aufspiele.

Demokratie statt Parlamentarismus

Diese Sicht der Dinge scheint lupenreinem nationalliberalen Denken zu entspringen: Das Volk soll seinen demokratischen Willen durch Repräsentanten im Parlament ausdrücken! Hingegen würde nach klassischer Definition Demokratie nur dann bestehen, wenn das Volk selbst die Regierung ausübt (Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau), zumindest jedoch sollten ihm alle wichtigen Fragen zur direktdemokratischen Abstimmung vorgelegt werden (wie unlängst in Frankreich und den Niederlanden). In diesem Sinne stellte bereits 1923 Carl Schmitt fest, daß der „Glaube an den Parlamentarismus, an ein government by discussion […] in die Gedankenwelt des Liberalismus“ gehört; der Parlamentarismus, so der deutsche Staats- und Völkerrechtler, „gehört nicht zur Demokratie“, denn: Beides, Liberalismus und Demokratie, muß voneinander getrennt werden, damit das heterogen zusammengesetzte Gebilde erkannt wird, das die moderne Massendemokratie ausmacht.“ Der nationalkonservative Schriftsteller Hans Zehrer stellte 1928 hinsichtlich der Weimarer Republik fest: „Wir haben Parlamentarismus, Demokratie haben wir nicht!“
Gegenwärtige nationale Politiker und Publizisten sollten unbedingt an die Begrifflichkeit nationalstaatlicher Theoretiker wie Carl Schmitt und Hans Zehrer anknüpfen und somit auch den nationalen Liberalismus hinter sich lassen. Eine nationalliberale Position stellte sicherlich im 19. Jahrhundert (1848er-Revolution) eine Alternative zum herrschenden System konservativer Eliten (König, Adel, Klerus) dar, heute jedoch nicht mehr, da sich der Liberal-Kapitalismus in der „Globalisierung“ nun weltweit – von allen Grenzen befreit – austobt. Nationaler Liberalismus, wie ihn Mölzer und die FPÖ vertreten, hätte heute allenfalls im Bereich staatsbürgerlicher Rechte (Meinungsfreiheit, usw.) sowie in der Förderung des unternehmerischen Mittelstandes seine Berechtigung.
Das Parlament jedenfalls, so läßt sich das von G. W. F. Hegels Rechtsphilosophie (1821) ableiten, wäre als die Bühne der bürgerlichen Gesellschaft zu erkennen. Im Parlament wird nicht das Volk als Ganzes repräsentiert, sondern dieses findet Ausdruck in der Regierung – entweder durch direkte Demokratie (Volksentscheid) oder durch demokratisch gewählte Regierung (bzw. Staatsoberhaupt bei einer Doppelspitze). Im Parlament drücken sich hingegen die wirtschaftlichen und sozialen Sonderinteressen einer modernen, das heißt arbeitsteiligen Gesellschaft aus. Hier steht der Unternehmer dem Arbeiter gegenüber, der handwerkliche und bäuerliche Mittelständler dem Großindustriellen, der Kärntner „Provinzler“ dem Wiener Großstädter. Weitere Gruppen wären: Frauen und Männer, junge Rentenbeitragszahler und betagte Rentner. Die Summe solcher berechtigten Sonderinteressen kann allerdings, das wußte schon Aristoteles, niemals Regierungspolitik ergeben, die aufs Ganze (Volk und Staat) verpflichtet sein sollte. Der politische Liberalismus freilich, der im Parlamentarismus (die parlamentarische Mehrheit regiert) seine Regierungsform gefunden hat, führt genau zu dieser Perversion, daß einflußreiche Sonderinteressen Regierungspolitik bestimmen.
Welchen „gesellschaftlichen“ Zweck soll bitteschön ein europäisches Parlament erfüllen? Brauchen wir eine „europäische Gesellschaft“, die in einem Parlament ihre Sonderinteressen repräsentiert, dann noch über die Bildung einer Regierung alleine bestimmen soll, wie dies Andreas Mölzer fordert, wenn er die „Kommission als Regierung des künftigen Europas dem unmittelbar bestimmenden Einfluß des Rates“ entziehen möchte, stattdessen soll die Kommission „durch die Bürger Europas oder durch das europäische Parlament gewählt werden“. („Die AULA“, Juli/August 2005, S. 30–31)
Das hieße für den Fall der Parlamentsregierung, den unseligen (national-) liberalen Parlamentarismus im Rahmen eines europäischen Bundesstaates zu verwirklichen. Allerdings stehen sich in einem europäischen Parlament nicht nur wirtschaftliche und soziale sowie landsmannschaftliche Gegensätze eines einzelnen Volkes gegenüber, sondern darüber hinaus nationale „Egoismen“, die nicht auf Befehl – wie Mölzer meint – zum Verschwinden gebracht werden können. Wäre eine solche im Parlament vertretene „europäische Gesellschaft“ für die Bildung einer europäischen Regierung zuständig, so müßten exekutive (wie legislative und judikative) Posten auf EU-Ebene nicht nur nach sozialem, länderregionalem und parteipolitischem, sondern auch nach nationalem Proporz ausgewogen verteilt werden. Erhält beispielsweise Italien den Posten des Kommissionspräsidenten, dann streben andere – zum Ausgleich – nach weiteren wichtigen Kommissionsposten oder möchten sich vielleicht den Posten des „Europäischen Außenministers“ sichern – und so weiter und so fort.
Dies hat mit einer Regierung, die auf einen gemeinsamen Willen auszurichten wäre, überhaupt nichts zu tun. Eine solche „europäische Gesellschaft“ kann niemals zur „europäischen Gemeinschaft“ werden. In der EU wird der untaugliche Versuch unternommen, ein europäisches Regierungshandeln auf Grundlage geteilter nationaler Souveränität zu schaffen, was – entgegen der Souveränitätslehre von Jean Bodin (1529–1596) – auf eine Simulation von europäischem Regierungshandeln hinauslaufen muß.

Gibt es eine europäische Gemeinschaft?

Zu allem Überdruß hat der sogenannte „EU-Konvent“ das „Kunststück“ fertiggebracht, daß diese EU-Oberverfassung – vermutlich einzigartig in der Welt – über kein Staatsvolk verfügt. Jedenfalls ist in dem Text von „Volk“ überhaupt keine Rede. Stattdessen wird in dem Traktat schwadroniert von „Bewohnern“. Bei aller Absurdität erscheint diese Formulierung in sich schlüssig. Denn da es kein „europäisches Volk“ geben kann, gibt es eben auch kein „europäisches Staatsvolk“.
Alleine ein Volk könnte eine in Sonderinteressen gegliederte Gesellschaft hervorbringen. Nicht so in der EU: Hier wird eine durch das EU-Parlament repräsentierte „europäische Gesellschaft“ angestrebt, die auf keinem Volk beruht! Zur „europäischen Gesellschaft“ sollen wir nun auch die Türken in Berlin und Wien, die Marokkaner in Paris und Marseilles und die Pakistani in London hinzuzählen. Somit ist wohl über die „Demokratiefähigkeit“ (griechisch: Demos, deutsch: das Volk) dieser EU alles gesagt. Eine Wohnbevölkerung ist eben noch kein Volk, eine bürokratische Zwangsverwaltung kein auf Volkssouveränität beruhendes Staatswesen. Dieses EU-Projekt dient hingegen nur der von den USA gelenkten internationalen Oligarchie und wird nach dem Sturz der amerikanischen Weltherrschaft mit den USA im weltgeschichtlichen Abgrund landen.
Es ist aber ein auch gerade unter nationalen Rassentheoretikern weitverbreiteter Irrtum, daß Völker, die eine gemeinsame Hautfarbe besitzen oder einer gemeinsamen Sprachgruppe angehören, automatisch einen gemeinsamen politischen Willen hätten. Hingegen wird es niemals eine wirkliche „Gemeinschaft“ europäischer Völker geben, da diese einen naturgemäß gemeinsamen Willen aller europäischen Völker und Staaten voraussetzen würde. Völligsinnlos in diesem Zusammenhang sind Wortkombinationen wie „internationale Gemeinschaft“, „Staatengemeinschaft“, „Völkergemeinschaft“.
Auch die „Europäische Gemeinschaft“ ist eine solche Utopie, die dem Gemeinschaftsbegriff von Ferdinand Tönnies (1855–1936) fundamental widerspricht. Der Mitbegründer der deutschen Soziologie verstand unter „Gemeinschaft“ nur solche sozialen Gruppen, denen von Natur aus ein gemeinsamer „Wesenwillen“ gemein ist – im Gegensatz zum künstlich organisierten „Kürwillen“ von Gesellschaften.
Die europäische Geschichte und auch die Gegenwart belegen, daß es von Natur aus keinen europäischen Gemeinschaftswillen gibt. Die Wirklichkeit kennt vielmehr ein kerneuropäisches „Altes Europa“ und ein amerikanisches „Neues Europa“, Spanien und die ETA; Frankreich und Korsika; Großbritannien und die IRA; Kroatien, Bosnien und Serbien; Österreich, Südtirol und Italien; einen belgischen König zwischen Flamen und Wallonen; das deutsche Schlesien im polnischen und das deutsche Sudentenland im tschechischen Machtbereich und so weiter und so fort. Dies zeigt, daß ein anzustrebender „europäischer Wille“ sozusagen immer wieder aufs Neue im Rahmen einer europäischen „Völkergenossenschaft“ bzw. in einem Bündnis oder Staatenbund zu organisieren wäre.
Im Rahmen der grundsätzlichen Frage nach den europäischen Gemeinsamkeiten müßten sich die europäischen Völker bzw. ihre Staaten künftig über zwei Fragebereiche verständigen können:
1. Welche Menschen, Völker und Staaten gehören – bevölkerungs- und bündnispolitisch – zu Europa und welche nicht?
2. Welche Politikfelder sind von den europäischen Nationalstaaten selbständig in jeweils eigener Regie und welche im gemeinsamen europäischen Verbund zu bestreiten?

Institutionelle Alternativen für das Europa von morgen

Da mit Kritik und Ablehnung der EU noch keine glaubwürdige Alternative vorliegt, fühlt sich der Verfasser dieser Zeilen in der Pflicht, praktikable institutionelle Alternativen vorzuschlagen, mit denen die europäischen Nationen ihre gemeinsamen politischen Interessen auch wirklich fördern könnten. Unzureichend ist dabei wohl die Vorstellung, die europäischen Angelegenheiten seien ausschließlich auf Grundlage von „zwischenstaatlichen Verträgen“ zu erledigen, wie dies Hans-Dietrich Sander befürwortet („Neue Ordnung“, Nr. 2/05, S. 10–11). Die europäische Zusammenarbeit sollte sich sehr wohl auch auf Institutionen stützen, die allerdings wesentlich „schlanker“ ausfallen könnten als die derzeitige EU-Bürokratie. Ein alternativer Europäischer Bund (EB) wäre auf nationalstaatlicher Souveränität zu gründen; die Nationalstaaten wiederum könnten ihre Interessen im Rahmen eines europäischen Grundsatzvertrages und weniger Institutionen aufeinander abstimmen. Mitgliedschaften wären jeweils freiwillig (und somit wäre ein späterer Austritt möglich), Stimmrecht nach Einwohnerstärke zu gewichten, Beschlüsse mit zwei Drittel-Mehrheit zu fassen. Der Verfasser schlägt folgende Grundsätze und Institutionen vor:
 lEine auf Europa bezogene „Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ (Carl Schmitt). Als „raumfremde Mächte“ sind heute schon die USA, Israel und die Türkei zu bestimmen. Großbritannien ist eine nicht unbegrenzte Bedenkzeit über seine europäische Identität zu gewähren.
 lEine mit der vorgenannten Ordnungsidee verbundene Europäische Verteidigungsgenossenschaft (EVG) souveräner europäischer Staaten, die ihre gemeinsame Verteidigungspolitik in einem Europäischen Sicherheitsrat (ESR) koordinieren. Dieser ESR soll die zur Zeit noch in Brüssel sitzende proamerikanische und somit europafeindliche NATO ersetzen und die oben beschriebene Abwehrhaltung gegenüber raumfremden Mächten verteidigungspolitisch unterfüttern. Die EVG wäre kein Zwangsbündnis, Mitgliedschaften würden auf Freiwilligkeit beruhen. Allerdings wäre eine Selbstausschlußklausel für den Fall vorgesehen, daß sich ein europäischer Staat mit raumfremden Mächten gegen einen anderen europäischen Staat verbündet.
 lEin Europäischer Bund (EB), in dessen Rahmen die nationalstaatlichen Regierungsvertreter und Ressortchefs ihre notwendige grenzübergreifende Zusammenarbeit in Bereichen von Außenpolitik, Wirtschaft, Handel, Verkehr, der Technologieförderung, in der europäischen Verbrechensbekämpfung und des grenzübergreifenden Naturschutzes abstimmen, um somit auch gemeinsam gegenüber Machtansprüchen anderer Großräume bestehen zu können. Als Beratungs- und Beschlußgremium stünde dem EB ein Europäischer Rat (ER) zur Verfügung, der von den nationalen Regierungen beschickt würde.
Sämtliche hier vorgeschlagenen Institutionen und Grundsätze wären von den europäischen Regierungen lediglich durch einen Vertrag zu konstituieren, eine europäische „Oberverfassung“ wäre hierfür – und auch grundsätzlich – genauso überflüssig wie ein europäisches Parlament und eine europäische Gerichtsbarkeit dies jetzt schon sind. Ein europäisches Ordnungsmodell hat sich an den Belangen europäischer Völker und deren Staaten auszurichten und sich nicht in der Utopie einer „europäischen Gesellschaft“, gar eines „europäischen Staatsvolks“ zu verirren. Solche Irrwege können nur der internationalen Oligarchie („Außenstelle Brüssel“) in die Hände arbeiten.
lEbenso wäre davon Abstand zu nehmen, allen Europäern ein einheitliches Zwangskorsett überziehen zu wollen, vielmehr ist – gerade im Hinblick auf Ost- und Südeuropa – ein Europa in „mehreren Geschwindigkeiten“ und verschiedenen Teilräumen anzustreben, das sich um ein „Kerneuropa“ gruppiert (Deutschland, Österreich, Frankreich, Benelux-Staaten). Schließlich kann ein handlungsunfähiges „Monstrum“ nur konkurrierenden Hegemonialmächten nutzen, vor allem den USA.

 
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