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Sieben-Punkte-Plan zur Bekämpfung der Migrationskrise

Bei einer Konferenz in Wien zur Migrationspolitik stellte Innenminister Herbert Kickl gemeinsam mit seiner dänischen Amtskollegin Inger Støjberg einen Sieben-Punkte-Plan zur Bekämpfung der Migrationskrise vor:

1. Den Schwächsten helfen
Ein System schaffen, das diejenigen identifiziert und unterstützt, die wirklich Schutz benötigen, anstatt jene –wenn auch unbeabsichtigt – zu begünstigen, die die größten finanziellen Mittel haben und/oder in der körperlichen Verfassung sind, lange und gefährliche Reisen auf sich zu nehmen.

2. Einen Beitrag zur Schaffung von Perspektiven in den Herkunftsregionen leisten, statt irreguläre Migration nach Europa zu ermöglichen
Mehr globale Unterstützung für Erstaufnahmeländer, unter anderem durch Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten und der Lebensbedingungen sowohl für Flüchtlinge als auch für die lokale Aufnahmegesellschaft, um den Schutz vor Ort auszubauen und die Notwendigkeit für irreguläre Weiterwanderung zu minimieren.

3. Das Sterben und die Tragödien im Mittelmeer und entlang der Migrationsrouten verhindern
Stärkung der Kapazitäten von Asyl- und Migrationsbehörden entlang der Migrationsrouten, um Zugang zu Schutz zu ermöglichen sowie Menschenhandel und -schmuggel wirksam zu bekämpfen. Dadurch werden die Ausbeutung und das Sterben von irregulären Migranten und migrierenden Flüchtlingen reduziert werden.

4. Das Geschäftsmodell der Menschenhändler und Schlepper zerschlagen
Im gesamten Mittelmeerraum einen rechtlichen Rahmen für Such- und Rettungsmaßnahmen auf Grundlage der bestehenden Seerechtskonventionen etablieren sowie Such- und Rettungszentren / regionale Ausschiffungsarrangements außerhalb der EU implementieren, um zu verhindern, daß Rettungsoperationen zu einem unbeabsichtigten operativen Werkzeug der Menschenhändler und Schlepper werden.

5. Ein wirksames Grenzmanagement der EU-Außengrenzen sowie die Ausreise aller Personen, die sich illegal in der EU aufhalten, sicherstellen
Einrichtung eines Screening-Verfahrens direkt in Hotspots an der EU-Außengrenze sowie Nutzung aller notwendigen außenpolitischen Instrumente zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Rückkehr. Vorzugsweise erfolgt diese auf freiwilliger Basis, aber jedenfalls von allen Personen ohne legales Aufenthaltsrecht, entweder 1) in ihr Herkunftsland, 2) in ein sicheres Drittland oder 3) in ein Auffangzentrum oder ein alternatives, legales Migrationsziel außerhalb der EU. Die Umgehung von Schutzmöglichkeiten („sichere Häfen“) entlang von Migrationsrouten soll nicht mehr möglich sein, und diese Umgehung soll bei der Bewertung des Schutzvorbringens im Verfahren Berücksichtigung finden.

6. Gemeinsame, aber differenzierte Teilung der Verantwortung, um Flüchtlinge zu schützen und die irreguläre Migration in die EU wirksam einzudämmen
Alle EU- und Schengen-Staaten müssen sich solidarisch zeigen – nicht zuletzt in Krisensituationen. Staaten sollten aber die Wahl haben, wie und mit welchen Mitteln dies geschehen soll. Solidarität soll Maßnahmen in den Herkunftsregionen, entlang der Migrationsrouten, an der Außengrenze und bei der Ankunft in der EU umfassen.

7. Resettlement für diejenigen mit dem größten Schutzbedarf anstatt Selbstauswahl der Stärksten
Sobald die irreguläre Migration eingedämmt und das Vertrauen der Bevölkerung wiederhergestellt ist, werden durch Resettlement sichere und legale Wege für die schutzbedürftigsten Menschen geschaffen.

  • Unzensuriert.at, 4. Oktober 2018

 
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