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Politische Semantik

Von Dr. Hartmuth Becker

Analyse der öffentlichen Sprache

Der im Titel genannte Begriff des Politischen macht deutlich, daß es die in der Öffentlichkeit gepflegte Sprache ist, die es vordergründig zu durchdringen und durch Bei­spiele zu illustrie­ren gilt. Dem schließt sich, über das Staatspolitische hin­ausgehend, eine konzise Erläuterung und Deutung der politischen Hin­ter­gründe an.

Unter einem politischen Wortschatz versteht man den Bestand von Wörtern, die im weite­ren Sinne zur spezifischen Sprache der Politik gehören. Kaiserreich, Re­volutionszeit, Weimarer Republik, NS-Reich, Nachkriegszeit: Jede Epoche bringt ihre eigene Spra­che hervor. In dieser Hinsicht erweist sich eine Sprachkritik immer als eine Kritik der gesellschaftlichen Zu­stände.1 Wenn der Fokus auf der Gegenwart liegt, soll darin keine ge­schichtliche Verkür­zung gesehen wer­den, sondern eine Konzen­tration auf denjeni­gen Status quo, dessen Prägun­gen heute an­dauern. Dazu gehört jedoch die politische Sprache nicht, wie sie in der DDR gepflegt wurde. Sie ist heute „töter als Latein“.2
Da sich die Poli­tik auf alle öffent­lich bedeutsamen Felder bezieht, hat das Vokabular aus den verschiede­nen Ressorts wie Wirtschaft, Fi­nanz, Land­wirtschaft, Verkehr usw., in die Sprache der Politik Ein­gang gefunden. Aller­dings ist sie strenggenommen keine Fach-, sondern eine Misch­spra­che. Dazu kommt nämlich das jewei­lige Ideologievo­ka­bular, das diejenigen von den politi­schen und ge­sell­schaftlichen Grup­pen verwendeten Wörter um­faßt, mit denen die Realität gedeutet wird. Die Worte sind so unterschiedlich wie die appli­zierten Themen: sei es Klas­sen­bewußtsein, Solida­rität, nationaler Wider­stand oder Kirchen­schisma. Zudem ist das Insti­tutions­voka­bular zu nen­nen, das unter anderem Be­zeichnungen für staatliche Organisatio­nen (wie Bun­des­staat oder Abgeordne­ten­haus) und staatliche und politi­sche Rollen (wie Mit­glied des Landta­ges oder Verfassungs­richter), Be­zeichnungen für kodifi­zierte Nor­mierungen (wie Grundgesetz oder Gemeindeord­nung) und politische Hand­lungen oder Prozesse (wie Land­tags­wahlen oder Staats­akt) ein­schließt. Außerdem geht das all­gemeine Inter­aktionsvokabular, mit anderen Worten die Allge­meinsprache, in die Sprache der Po­litik ein.3
Macht man sich die Mühe, eine Analyse des politischen Wortschatzes vorzunehmen, dann fallen diverse Probleme des Wortinhaltes auf, zu denen die ideologische Polysemie zählt. Bei Polysemen handelt es sich um Wörter, die in verschiedenen Ideologien vorkommen und daher voneinander divergierende Bedeutungen aufweisen. „Demo­kra­tie“ ist ein solcher Blan­kett­begriff, in den bestimmte weltan­schauliche und par­teiische Vorstellungen ein­gehen. Man un­ter­scheidet zwischen direkter und reprä­sentativer Demo­kra­tie, man diffe­ren­ziert darüber hin­aus zwi­schen sozi­al­demokrati­schen, sozialistischen („Volksdemo­kra­tie“), libera­len, kon­ser­vativen und natio­nalen Vorstel­lungsformen. Viel­fältig inter­pre­tierfä­hig, ge­hört der Begriff zur po­liti­schen Se­mantik.4
Anders gelagert ist die Fragestellung, wenn Synonyme auftreten; d. h. mehrere Worte für ein und den­selben Sach­verhalt vorhanden sind; in denen sich voneinander divergie­rende politi­sche Wer­tungen ausdrücken. In der alten Bundesrepublik legten nach dem Zweiten Weltkrieg die Deut­schen aus den früheren preu­ßischen Provinzen Ostpreu­ßen, Pommern, Schlesien und dem östlichen Teil Brandenburgs großen Wert auf die Feststellung, Heimatvertrie­bene zu sein; ein Wort, das die Er­innerung an die Heimat mit der illegitimen Gewaltanwen­dung sei­tens der Ver­trei­benden mit der Betonung des Rückkehr­rechtes verband. In der DDR hin­gegen wurde von Neu­bürgern, Neusiedlern oder Umsied­lern gesprochen. Diese Worte schwiegen über die Ver­gan­genheit. Nicht zufälliger­weise galt die Oder-Neiße-Linie als „Frie­dens­grenze“.5 Demzu­folge ließen sich die letztgenannten Begriffe als Vexierwörter auffassen, also als Wör­ter, mit denen Zusammenhänge verschleiert werden, weil sie in einer von der üblichen Form ab­wei­chenden Weise eine Verwendung finden.6 Ferner sind Antonyme zu beachten. Ein Ant­onym ist ein Wort, zu dem es ein Pendant mit einer diametral entgegengesetzten Bedeutung gibt (z. B.: republikanisch, monarchistisch).

Staatliche Sprachkontrolle

Aus der Prä­gung sowie der Umbildung des politi­schen Wortschat­zes im Zeitlauf lassen sich weitrei­chende Schlüsse auf die Verfaßtheit einer Sprachgemeinschaft ziehen. Je mehr sich eine semantische Umformung vollzieht, de­sto deutli­cher manifestiert sich der politische Wille nach einer Ver­änderung. Be­son­ders auffällig ist, daß die Ereignisse der späten 1960er Jahre eine nachhaltige Um­bil­dung des politi­schen Wortschatzes her­beige­führt haben. Damals wur­den die Programmierungen gesetzt, die bis heute andauern, wozu eine Ausdeh­nung des Be­griffs der Ge­sellschaft, eine Ra­dika­lisierung des Demokratie­ver­ständnisses, eine Überforde­rung von Wortinhalten sowie eine Dy­namisierung politi­scher Begriffe und die ex­tensive Ver­wendung von Kampfbegriffen in der politischen Sprache zählen.7 Zu einer Revision der 1968 ange­stoßenen Entwicklung kam es trotz der Beschwörung einer „Tendenzwende“ nicht mehr.8 Die Zeit der Stu­den­ten­revo­lution erwies sich als interes­santes Stu­dien­feld im Hinblick auf den Kamp­f um Wörter und das Beset­zen von Be­griffen. Dieser Kampf war Aus­druck di­vergie­render Kultur­auffas­sungen. Er führte zur Um­deu­tun­g tradierter Schlüs­sel­be­griffe.9 Es gilt im allge­meinen: Je undeut­licher begriffli­che Konturen werden, desto größer werden die Mißver­ständ­nisse. Das verwun­dert nun im ange­führten Fall nicht weiter, weil die Verän­de­rung gewollt war und die alten Be­griffe abge­löst werden sollten. Eine besonders inten­sive und nicht zuletzt mißbräuch­liche Verwen­dung erfuhr damals das Stereotyp „Faschismus“,10 das bis heute eines der bedeu­tendsten Stig­mawörter der Linken darstellt. Bei dieser Wortentlehnung aus dem Ita­lienischen handelt es sich um einen Neolo­gismus von Anfang der 1920er Jahre.11
Der politische Wortschatz wird aber nicht allein von der Gesellschaft geprägt. Oftmals greifen Behörden bzw. Ministerien ein und betreiben Sprachlenkung in der Absicht, eine Verände­rung im Sprach­ge­brauch her­beizuführen. So kommt es im­mer wieder zu staatlichen Akten der Sprach­pflege und Sprach­reinigung. Ein ver­brauchtes Wort wird einerseits dysphe­mistisch ver­wandt, skandali­siert und verdrängt, ande­rerseits durch einen Euphemismus er­setzt.12 Aller­dings ist man in Deutschland von einer auf dem eigenen po­litischen Wil­len basie­renden natio­nalen Sprach­politik weit entfernt. Zur Sprachlen­kung ge­hört die Namenpo­litik, die Rück­schlüsse auf die kulturelle und ideologische Prägung einer Sprachgemeinschaft er­möglicht. So läßt sich an diver­sen Straßen­umbe­nennun­gen in Berlin ein deutlicher Hinweis auf den staat­licherseits verord­neten Schuldkult ablesen.
Wenn heute in der veröffentlichten Meinung von dem Nachbarstaat Tschechien – statt von der Tschechei – gespro­chen wird, begründet man die Sprachwahl damit, daß der alte Begriff we­gen der historischen Erfahrungen mit der sog. Rest-Tschechei (1939) angeblich ver­braucht sei. Und doch wird mit zwei­erlei Maß ge­messen. In den Jahren 1992 bis 2003 sprach man unpro­blematisch über Rest-Ju­goslawien, das Serbien und Montene­gro umfaßte. Heute wird das pol­nische Wort Wroc?aw statt Breslau verwandt, um vermeint­li­che Be­fürch­tungen wegen eines Ge­bietsan­spruches auf Schlesien zu zer­streuen. Daß es sich so verhält, zeigt die unbefangene Verwendung des Wortes Warschau. Im gleichen Atemzug wird von Straßburg statt Straß­bourg gespro­chen, ohne daß befürchtet würde, man könnte aus der Wortwahl einen Gebiets­an­spruch auf Elsaß-Lothringen ableiten. Sprachlo­gisch läßt sich jeden­falls keine ein­heitliche Be­handlung nach­weisen.
Aus ähnlichen Motiven heraus wird seit geraumer Zeit ver­sucht, den Begriff „Mitteldeutsch­land“ zu vermei­den, weil er auf das im Krieg verlorene „Ost­deutschland“, die Ostgebiete, hinzuweisen scheint. Da­bei korrespondiert Mittel­deutschland – ein durchaus etablierter Begriff, wie man am Mitteldeutschen Rundfunk sowie den mittel­deutschen Flug­hä­fen Leipzig und Dresden sieht – mit einem auf bundesdeutschen Boden be­findlichen Teil Ost­deutsch­lands, der vornehmlich aus Branden­burg, Berlin und Vor­pom­mern besteht. Ostdeutschland bezeichnet tradi­tionell die Gebiete östlich der Elbe. Umgekehrt ist die Ver­wendung von „Westdeutsch­land und Ost­deutsch­land“ als einer amerikanischen Lehnüber­set­zung aus dem Kalten Krieg völlig unstrittig, die heute im korrespondierenden Wortpaar „Wessi und Ossi“ weiterlebt. Konsequent vermied man für das 1990 wiedervereinigte Berlin den Namen „Groß-Berlin“, obwohl dieser geographische Begriff keine Anspielung auf das Großdeutschland der Jahre 1938 bis 1945 beinhaltete, weil der Staat damals – unabhängig von der gewählten Hauptstadt – nur deswegen so hieß, weil er Kleindeutschland und Österreich umfaßte. Ohne jegliche Be­fangenheit wird hinge­gen von Großbritannien gesprochen.
Die staatliche Sprachkontrolle versucht darüber hinaus, die ihr vorgegebenen politi­schen Ziele ge­setzlich festzulegen. Darunter fällt das ei­nem Multimi­noritä­tenprinzip geschul­dete All­ge­meine Gleichbe­hand­lungsgesetz vom 14. August 2006, welches mit Täter-Op­fer-Kli­schees hantiert. Das auf den deut­schen Wort­schatz vielfäl­tig einwirkende und sich in „Neutrali­sie­run­gen“ al­tersmäßi­ger, rassen­mä­ßiger, ge­schlechtsmä­ßiger, weltan­schauli­cher Art ausdrückende Gleich­behand­lungs­gesetz suggeriert eine vorzufindende und korrektur­wür­dige Un­gleichbehandlung. An­geblich zeige sich die Diskriminierung sprach­lich. Vor diesem Hintergrund ist die die „Eu­phemismus-Tret­mühle“ zu deuten. Ein fortgesetzter Austausch von Begrifflichkeiten im Kontext einer Sprachlenkung wird nötig, weil die Eu­phe­mis­men suk­zes­sive die negati­ven Bezüge der durch sie ersetzten, verbrauchten Worte an­neh­men, beispielsweise wenn von Sinti und Roma statt von Zigeunern die Rede ist. Diese Austausche ha­ben etwas Zwanghaftes.13 Inhaltliche Gründe sind dafür zuletzt anzuführen; schließlich läßt sich dieser Gattungsbegriff, um das Beispiel erneut aufzugrei­fen, nicht dadurch adäquat erset­zen, wenn man stattdessen zwei (Zi­geuner-)Stämme unter vielen anderen heraus­hebt. In Wirk­lichkeit eröff­net das Sprach­regle­ment die ernstzunehmende Möglichkeit zu einer ad­ver­sen Diskri­mi­nie­rung. In ihm zeigt sich die sprachlich geronnene Deutungsmacht. Oftmals steht hinter der Diffamierung, jemand bzw. etwas sei antizigan, antisemitisch, homo­phob, frauen- oder aus­län­der­feindlich, selbst ein Präjudiz, zu­mal eines aus Übereilung, reflex­haft geäußert, ohne ge­naue Prü­fung des Sachver­hal­tes.14 Als die Schweiz den Zuzug von Auslän­dern zu­nehmend restrik­tiv hand­habte, wurde der un­halt­bare Vorwurf des Rassis­mus laut. Tat­sächlich richtete sich die eidgenössische Poli­tik gegen eine jede Über­fremdung; selbst gegen dieje­nige durch die „art­ver­wand­ten“ Deut­schen.
Sprachpflegerisch wird gegenwärtig der Feminismus protegiert. Die Frau ist der einzige „Pro­duktionsfaktor“, den die private Wirtschaft bislang noch nicht voll umfänglich ausnutzen konnte. Daß dies auf Kosten der Reproduktionsrate und letztlich einer guten Einrichtung des eige­nen Gemein­wesens geht, wird nicht hinreichend transparent. Von einer se­mantischen Um­formung sind im deutschen Wortschatz männliche Wort­prägun­gen betroffen, die entwe­der neu­tralisiert, durch einen weiblichen Be­griff ergänzt (z. B.: Amt­mann, Amtfrau) oder ab­gelöst wer­den. In diesem Sinne ist das Ende 2011 im öster­rei­chi­schen Par­lament verab­schiedete Gesetz zur Änderung der Bun­deshymne zu deuten. Ein weib­licher Begriff wurde in die Zeile „Hei­mat bist Du großer Söhne“ eingefügt, die nun heißt: „Heimat bist Du großer Töchter und Söhne.“ Neutralisiert wurden die „Bru­derchöre“ in „Ju­belchöre“.15 Eine Ablö­sung ist hinge­gen im Sprachgebrauch seltener festzustellen, jedoch bei den „-Innen“-En­dun­gen probat. Es wird von „De­mon­strant-Innen“ und „Anti-Faschist-Innen“ ge­sprochen, denen männliche Ant­onyme wie „Polizisten“ oder „Faschi­sten“ zugeordnet wer­den.

Neue Lehnsworte und Tabubegriffe

Bei jeder sich sprachlich äußernden, in Staat und Gesellschaft verbindlichen Moralvorstellung ist aufzuklä­ren, aus welchen Quellen sie sich speist. Nicht zufälligerweise fand im Sprachge­brauch des Deutschen Reiches seit 1933, das sich von fremden Einflüssen freizumachen ge­dachte, ein weitgehender Verzicht auf Fremd­wörter statt. Das Vorgehen war allerdings nicht neu. Schon in der Kaiserzeit wurde durch den Allgemeinen Deutschen Sprachverein ein sich gegen den französischen Einfluß äußernder Sprachpurismus eingefordert und durch Sprach­reinigung verwirk­licht (z. B.: Abteil statt Coupé; Gelände statt Terrain). Heute ist der kultu­relle Einfluß der Kriegssieger in Deutschland prägend. In diesem Sinne mußte die mittler­weile ver­fe­stigte Stel­lung der Bundesre­pu­blik im Westen „sprachli­che“ Kon­sequenzen haben. Es lassen sich im deut­schen politi­schen Wort­schatz zahlreiche Wortentleh­nungen und Lehn­prä­gungen aus dem Amerika­ni­schen fest­stel­len.16 Be­sonders auf­fällig sind die­jenigen Wortbil­dungen, die wie sper­rige Fremd­wörter aus dem La­teini­schen wir­ken, doch aus dem Ame­rika­ni­schen stammen. Sie tre­ten etwa bei der schnellen Produktion journa­listischer Texte auf.
Ein markanter Begriff, auf den die gemachten Angaben zutreffen, ist an dieser Stelle beson­ders hervor­zuheben. Es handelt sich um denjeni­gen der „Zi­vil­gesell­schaft“; ein Begriff, der ei­nen Rück­schluß auf die gesell­schaftli­che Ver­faßtheit der west­lichen Welt zuläßt. Mit­nichten leitet sich hier ein Ge­gensatz zwischen zivil und militä­risch her, den man zunächst vermuten mag. Der heute in weiten Krei­sen af­firma­tiv besetzte Begriff der „Zi­vilge­sellschaft“ ist eine Neuü­berset­zung der amerikanischen „civil so­ciety“, mit der es zur Aufgabe der über zweihun­dert Jahre al­ten Über­set­zungstradition kommt, die sich zuerst bei dem schottischen Moral­philosophen Adam Ferguson in seinem Werk An Essay on the Hi­story of Civil Society aus dem Jahre 1767 fand, das bereits ein Jahr später ins Deutsche über­setzt wurde. Dort hieß die Schrift Versuch über die Ge­schichte der bürger­lichen Gesellschaft (Leip­zig 1768). Die „Zivil­gesellschaft“ ist ein Vexierwort. Es scheint in diesem Sprachraum immer pro­blematischer zu werden, das Wort „bür­ger­lich“ auszu­spre­chen, ge­schweige denn, es affir­mativ zu ver­wen­den. In der öffentlichen Wahrneh­mung kommt der Begriff der „Zivil­ge­sellschaft“ seit den 1990er Jahren auf, wenn­gleich schon in den 1960er Jahren das Wort „civil so­ciety“ als di­rekt über­nomme­nes Fremd­wort im politi­schen Wort­schatz des deutschen Sprachraums be­kannt war, als im Zuge der Ausdeh­nung des Gesell­schaftsbegriffs geistige Anleihen nötig er­schie­nen.17 Der Be­griff, der eine Über­nahme des amerikani­schen Ge­sell­schaftsmodells beför­dern soll, ist heute ein Selbst­läu­fer. Fälschli­cher­weise wird damit jede aktuelle Entwick­lung assozi­iert und identi­fiziert. Man sieht daran: Kaum ist ein Wort neu ge­prägt, fin­det be­reits das Ringen um dessen Ver­ständnis statt.18
In der bundesrepublikanischen Leitkulturdebatte – von Friedrich Merz im Jahre 2000 politisch angestoßen, der einen von Bassam Tibi zwei Jahre zuvor geprägten Begriff in die politische Debatte einführte, welcher eine Haltung kennzeichnet, die in anderen Ländern eine Normalität ist19 – zeigte sich bald, daß es die Deutschen selbst waren, die sich nach ihrem Selbst­ver­ständ­nis befragen las­sen mußten. Was zunächst verwunder­lich erscheint, weil das deutsche Volk unzweifelhaft die über­wältigende Mehrheit der Bevölkerung im Lande stellt, hat mit den mittler­weile eingespielten Fremd- und Ei­genkon­ditionierungen zu tun, mit denen gestaltender Ein­fluß auf die politi­sche Men­genlehre ge­nommen wird. Denn von der Logik her gesehen, ist eine Leit­kultur eine Mehr­heitskultur. Kommt es zur Ein­wande­rung, müs­sen gewisse Spiel­re­geln für das Zu­sam­menle­ben vorgege­ben werden. Es gibt keinen Grund, diese nicht von der Majo­rität be­stimmen zu lassen. Jedoch stellt das Leitkulturmodell bereits eine Rückfall­po­sition dar, in der sich die Auflö­sung der homoge­nen Völker Europas durch die er­folgende massenhafte Zu­wan­de­rung aus­drückt, wel­che bei Ausblendung empirisch-realer Mängel wie der Entstehung von Paral­lel­gesell­schaften als Vielfalt und kulturelle Be­reicherung euphemi­stisch geschönt wird. Obwohl diese In­tegrati­onspolitik gescheitert ist, die lediglich die Konse­quenzen des Zu­zugs verwaltet, und selbst das nicht mehr leisten kann, wie die jüngsten Ent­wicklungen zei­gen, ist eine Kritik an den Zu­ständen unerwünscht, weil die zur Auswechse­lung der Bevölkerung führende „Umvol­kung“, wie sie von ihren Kritikern genannt wird, das vorgegebene politische Programm vor­stellt. Da­bei erscheint of­fensichtlich, daß das mit dem Schlagwort der Chan­cen­gleichheit ar­beitende US-amerikani­sche Vorbild des Multikultu­ralis­mus – eine Lehnüberset­zung von „mul­ticul­tura­lism“ – ein subop­timales Sy­stem dar­stellt, in dem ver­meintliche Nach­teile der Min­der­heiten durch ein Quo­ten­system ab­gebaut werden sollen.20 Es wäre also wün­schenswert, diesen Zu­stand über­haupt zu vermeiden. Tat­sächlich weisen die öffentli­ch eta­blierten Bußri­tuale auf das Bestehen einer Minder­heiten­herr­schaft hin. Anders ausge­drückt: Wären die Mi­noritäten nicht stark genug, würde ihre Privi­legierung kaum ge­lin­gen. Gleich­zeitig ist mit ihr ein Kon­zes­sio­nismus der Mehrheit ver­bun­den.21
Als bezeichnend für den Geist einer Sprachgemeinschaft dürfen ihre Tabuwörter angesehen werden. Tabus, in denen sich ein Maximum an negativer Sprachlenkung vergegenständlicht, sollen durch ihre Unaussprechlichkeit verhin­dern, daß Po­sitio­nen der Eigengruppe angegriffen werden können. Sofern eine Fremd­gruppe darauf eine Antwort be­absich­tigt, kann es sich nur um den Versuch einer Enttabuisie­rung handeln. Erst recht trägt die Un­aus­sprechlichmachung diverser geschichtlicher Vorgänge nicht zur Wahr­heitsfindung bei. Man spricht in diesem Zu­sammen­hang manchmal in Anlehnung an den ameri­kanischen Sprachgebrauch von „hi­stori­scher Kor­rekt­heit“. Zweifels­frei ist damit eine politi­sche Intention ver­bun­den. Sollte eine Meinungs­be­einflussung beab­sichtigt sein, ergibt es für die interes­sier­ten Kreise an­scheinend Sinn, be­glei­tend uner­wünschte Mei­nun­gen unter Strafe zu stel­len oder dieselben öf­fentlich­keits­wirk­sam und nach­haltig zu sanktionie­ren.
In Deutschland – aber auch in Österreich – ist es die NS-Vergangenheit, die in der veröf­fent­lichten Meinung eine unein­geschränkte Verurteilung erfährt. Die verordnete Einseitigkeit des etablierten Sprachre­glements im Rahmen der „Vergangenheitsbewältigung“ mußte manche Blüte treiben.22 So konnte es nicht ausbleiben, daß die in einer Rede vor dem Kärnt­ner Landtag am 13. Juni 1991 gemachte Aus­sage von Jörg Haider zur „ordentli­chen Be­schäf­ti­gungspoli­tik“ im Dritten Reich unver­züglich eine Kritik auf sich zog, obwohl der Be­griff „or­dentlich“ kein Werturteil bein­haltete, sondern eine Tatsachenaussage darstellte. Es kam ein falsches Ant­onym zum Tragen. „Or­dentlich“ ist nicht das Ge­genstück zu „unor­dent­lich“, sondern zu „außerordent­lich“. Gleichwohl wird in der Öffentlichkeit der Auf­fassung vehe­ment wi­der­spro­chen, das Deutsche Reich habe 1941 einen Präven­tiv­krieg ge­gen die UdSSR ge­führt. Dabei ist bekannt, daß es sowjetische Operationsplanungen und Vorbereitun­gen für einen An­griff auf das Deutsche Reich gab.23 Dennoch ist im Rahmen der ver­breiteten NS-Idio­syn­krasie von einem deut­schen „Überfall“ die Rede, womit ein strafrechtli­cher Be­griff in das Völ­ker­recht übertra­gen wird, in der Absicht, dem An­grei­fer jegliches be­rech­tigte Vor­ge­hen (ius belli) ab­zu­sprechen und ihn zu krimi­nalisieren. Der sprachliche Kontext än­dert sich freilich abrupt, wenn es die USA sind, die im Sinne der pax ame­ricana Krie­ge ­füh­ren, die nunmehr jedoch; anschließend an die Sprachregelungen des Völkerbundregimes und des Kelloggpaktes (1928), als friedensschaffende oder friedenserhal­tende Maßnah­men ausge­ge­ben werden, die eine stereo­type Verklä­rung mit mo­ralischen Se­man­tiken erfah­ren.24 Of­fenbar gilt: Wenn alles einerlei und belie­big ver­wendbar wird, selbst das Gegenteil plötzlich richtig er­scheint, dann kommt es nur noch darauf an, wer die Definitionsherrschaft hat, sprich über die „Wort­beset­zungsregel“ verfü­gt.
Eta­bliert – wenngleich nicht offen zugegeben – ist ein Kollek­tiv­schuldvorwurf gegen die Deut­schen, an dem jegliche Apo­logie abzu­prallen scheint.25 Er stellt nicht zuletzt die fragwürdige Grundlage der bundesre­publikani­schen Ordnung dar. In seiner Rede zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozia­lismus am 27. Ja­nuar 2015 im Berlin verstieg sich der gegen­wärtige Bundes­präsident zu der Aussage, es gebe keine deutsche Identität ohne Au­schwitz. Bezeichnender­weise hält sich bis heute die vom amerika­nischen Kriegsgegner pro­pa­gierte Sprachre­gelung, der 8. Mai 1945 sei ein Tag der Befreiung gewesen, obwohl bereits die Um­deutung der Ka­pitulation ei­n Beleg dafür sein sollte, daß sie von einer Fremd­gruppe stam­men mußte. Al­ler­dings konnte die Sprach­regelung erst vollends etabliert werden, als die nach­fol­genden Ge­ne­rationen, die den Krieg nicht mehr aus eigener Erfahrung kannten, be­stim­mend wurden. Als Meilen­stein darf die Rede des da­maligen Bundespräsiden­ten Richard von Weizsäcker zum 8. Mai 1985 gelten.26 Er­kennbar sollte das ei­gene nationa­le Verständ­nis und Emp­finden ver­drängt werden. Mittler­weile er­weist sich diese Haltung, die bei den damals „befrei­ten“ und mitt­ler­weile satu­rierten Minder­heiten als selbst­verständlich gelten darf, als gegen­wärtiger bundes­republikani­scher Konsens. Jegliche Norma­lisierungsanstrengung wird hinge­gen als Propagierung eines „deutschen Sonderweges“ ausgege­ben.
Wie sich das eigene Gemeinschaftsempfinden verändert hat, läßt sich an den Sprachregelun­gen im Zeitlauf zeigen. Vor der evangelischen Kirche in Gambach/Hessen steht ein Ge­denk­stein. Er trägt die In­schrift: „Den Opfern des Welt­krieges 1914–1918. Vergiss mein Volk der teuren Toten nicht.“ (Vorderseite) „Ge­fallen! Aber in Gottes Hände. Tot! Und siehe Sie leben. Ge­schieden! Und doch auf Wieder­seh’n.“ (Rückseite). Nach dem Zweiten Weltkrieg wäre solch ein würdiger Stein kaum mehr errichtet worden. Analog verhält es sich im öffentlichen Sprachgebrauch. Durch eine negative Sprachlenkung sollte das nachvoll­ziehbare Ge­denken an die deutschen Opfer (Ei­gen­gruppe) hinter das durch posi­tive Sprachlenkung betrie­bene Op­ferge­den­ken von Minderheiten (Fremdgruppe) zurücktreten.

Fahnen- und Feindesworte

Die Bedeu­tung umkämpfter Begriffe wandelt sich im Zeit­lauf, ganz so wie sich die Kräfte ver­schieben. Dabei dreht sich der semanti­sche Kampf sowohl um die beschreibende als auch die normativ-vorschreibende (deontische) Wirkung der Wörter. Bei letzteren wird von Fah­nen- und Feind­wör­tern gespro­chen.27 Carl Schmitt sprach vom polemischen Sinn politischer Begriffe.28 So gilt heute der Begriff „Natio­nalismus“ in eta­blierten gesellschaftlichen Kreisen als Feindwort, um eine Fremd­gruppe zu erkennen und sie zu dif­famie­ren, wäh­rend „Patrio­tis­mus“ – auch der sog. „Verfassungspatriotismus“ als ein zweiter, auf das Grundgesetz bezo­gene Patriotismus,29 der um das Wesentliche entkernt ist – als Fah­nen­wort ver­standen wird, das zur Selbstbe­zeichnung dient.30 Ist der Fort­schritt ge­sell­schaftliches Pro­gramm, gilt das Kon­servative fortschrittlichen Kreisen als disqualifizierendes Feindwort, um die Ei­gen­gruppe von der Fremd­gruppe abzugrenzen.31 Im­merhin scheint das Wort selbst nicht verbraucht zu sein, wie zahlreiche positive Zu­schreibungen zeigen. Und doch unternah­men konservative Kreise um Gerd-Klaus Kaltenbrunner in den 1970er Jahren eine Neuprä­gung, in­dem das re­aktionär auslegbare Wort „Konservativis­mus“ durch „Konservatismus“ ausge­tauscht wurde.32 Hinge­gen ist „Kommu­nismus“ als Zu­schreibung heute verbraucht, wie die wie­der­holten Um­be­nen­nun­gen des Spar­ta­kus-Bun­des in KPD, SED, PDS und Die Linke zei­gen. Gerade an diesem Bei­spiel zeigt sich, daß eine jede Umbenen­nung histo­rische Konti­nuitä­ten zerstören, eine Vergleich­barkeit erschwe­ren und der Öf­fentlich­keit ein evolu­tionäres No­vellie­rungspo­tential suggerie­ren soll.
Eine besondere Sprachwirkung entfalten Schlagworte. Beliebt ist ein Rekurs auf universelle Be­griffe wie Freiheit, Mensch­heit und Ge­rechtig­keit. Ihre Un­bestimmtheit ermöglicht eine will­kommene Verein­nahmung zu eigenen Zwecken. Als eine der bedeu­tend­sten Waffen in der poli­ti­schen Auseinan­dersetzung sind sie – die Schlag­wörter – hart um­kämpft. Wer einer Fremdgruppe die Schlagwörter entwindet oder diese gar selbst übernimmt, um sie gegen den Gegner zu wenden, hat gute Chancen, die Auseinan­der­setzung zu bestehen. Der politische Kampf wird also nicht nur mit Wor­ten, sondern auch um Worte ge­führt.33 Durch die Schlag­wortwahl, die von der Redefigur der Wiederholung lebt, wie Gustave Le Bon sagte,34 erkennt man „Freund und Feind“. Dazu sei ein instruktives Beispiel aus dem ge­teilten Deutschland angeführt: Während die einen in der Nach­kriegszeit die indi­viduelle Frei­heit betonten und die Parole Freiheit statt So­zialismus pflegten, unterstrichen die anderen die Bedeutung des Frie­dens. Friedli­che Koexistenz und Ent­span­nungs­politik waren Schlag­wörter der östlichen Pro­pa­ganda, mit denen der westliche Geg­ner geschwächt werden sollte.35
Der „Kampf gegen Rechts“ wird seit über einhundert Jah­ren pro­pagiert. Dabei wurde das po­puläre Schlagwort, das an sich gegen das Bür­gertum gerichtet war, auch von Vertretern des gemäßigten Bürgertums instrumentell aufgegriffen. In der Weimarer Repu­blik galt es als ge­flügeltes Wort. Nach dem Attentat auf Außenmini­ster Walther Rathenau am 24. Juni 1922 ver­suchte Reichskanzler Joseph Wirth (Zentrum) im Reichstag, die Oppositions­partei DNVP mit der Be­hauptung, dieser Feind stehe rechts, unter Generalverdacht zu stellen.36 Dabei konnte manchem Weima­rer Verfassungs­schützer mit Berechtigung selbst unter­stellt wer­den, nur be­dingt zum Schutz der Verfassung geeignet zu sein.37 Wie heißt es heute para­doxerweise auf der äu­ßer­sten Lin­ken? „Kampf ge­gen Nazis. Kampf gegen den Staat.“ Gegenwärtig wird der „Kampf gegen Rechts“ staat­lich verordnet, der zu einer mit Steuermitteln ge­för­derten Verun­glimp­fung eines Teiles des eige­nen Volkes führt. Dem innen­politischen Geg­ner wird in spal­tender Absicht eine rein emo­tio­nale Steue­rung im Hinblick auf bestimmte Zustände unterstellt („Haß“),38 als ob es keine Ar­gu­mente dafür geben könnte, eine be­stimmte politi­sche Haltung einzu­neh­men und einen um­fas­senden Politikwechsel einzu­fordern.
Doch wird der sich in Protestbewegungen äußernde gesell­schaftliche Druck größer, zu Ände­rungen der politischen Lage zu kommen. Eine Diffamie­rung von Kritikern der Mas­senzuwan­derung, die von einem gewählten Volksvertreter mit der primitiven Verbalinjurie „Pack“ be­dacht wur­den, ver­fängt nicht mehr ohne weite­res. Das Wort avanciert zum Geusenwort (Trutz­- oder Trotzwort) der be­trof­fenen Menschen vor Ort. Man sieht Transparente mit der Aufschrift: „Wir sind das Pack“. Die Delegitimierung erfaßt sukzessive das vom „System“ etablierte Sprachregle­ment. Doch noch stehen die vorgegebenen geschichtlichen und ge­sell­schaftlichen Tabus. Der Weg zu ei­ner freiheitli­chen Diskussionskultur ist weit und schwer. Er wird auch mit Schlag­worten freigekämpft. Geschichtliche Beispiele dafür gibt es genug. Erfolgreich wird die Bewegung aber nur sein, wenn es ihr gelingt, über den bloßen Protest hinausgehend, eine positive Identifika­tion mit der eigenen natio­nalen Identität herzustellen, die sich selbst­verständlich in Sprachformen äußert.39

Anmerkungen

1?Vgl. Fiedler, Mark, Sprachkritik am öffentlichen Sprachgebrauch seit 1945. Gesamtüberblick und korpusge­stützte Analyse zum „Wörterbuch des Unmenschen“, Tönning usw. 2005, S. 33. Sternberger verfaßte wiederholt Wörterbücher zur Analyse der Zeit. Sein bekanntes, von ihm mit herausgegebenes Wörterbuch des Unmenschen (1957) besaß ein Weimarer Vorbild. Vgl. Sternberger, Dolf, „Fressendes Gift“ bis „Wiedergeburt“. Wörter­buch der Regierung von Papen im Auszug (1932), in: ders., Schriften Band XI: Sprache und Politik, Frankfurt a. M. 1991, S. 25–32.
2?Röhl, Ernst, Heldenstadt, in: Pätzold, Kurt/Weißbecker, Manfred (Hrsg.): Schlagwörter und Schlachtrufe, Band 2, Aus zwei Jahrhunderten deutscher Geschichte, Leipzig 2002, S. 179–183 (183).
3?Vgl. Klein, Josef, Wortschatz, Wortkampf, Wortfelder in der Politik, in: ders. (Hrsg.): Politische Semantik. Bedeutungsanalytische und sprachkritische Beiträge zur politischen Sprachverwendung, Opladen 1989, S. 3–50 (4 ff.). Vgl. Dieckmann, Walther, Sprache und Politik, Heidelberg 1969, S. 47?ff.
4?Vgl. Dieckmann, Walther, Sprache und Politik, a. a. O., S. 70 f.
5?Vgl. Lübbe, Hermann, Der Streit um Worte, in: Kaltenbrunner, Gerd-Klaus (Hrsg.): Sprache und Herrschaft. Die um­funktionierten Wörter, Freiburg usw. 1975, S. 87–111 (98).
6?Vgl. Teubert, Wolfgang, Politische Vexierwörter, in: Klein, Josef (Hrsg.): Politische Semantik. Bedeutungs­analytische und sprachkritische Beiträge zur politischen Sprachverwendung, Opladen 1989, S. 51–68 (52).
7?Vgl. Maier, Hans, Können Begriffe verändern?, in: Kaltenbrunner, Gerd-Klaus (Hrsg.): Sprache und Herr­schaft. Die umfunktionierten Wörter, Freiburg usw. 1975, S. 55–68 (57 ff.).
8?Vgl. Zellenberg, Ulrich E., Verfassungsstaat und Wahrheit. Zur Aktualität neokonservativer Argumente zur Verteidigung der liberalen Demokratie, in: Becker, Hartmuth/Dirsch, Felix/Winckler, Stefan (Hrsg.): Die 68er und ihre Gegner. Der Widerstand gegen die Kulturrevolution, Graz 2003, S. 12–36 (12 ff.).
9?Vgl. Dietz, Heinrich, Rote Semantik, in: Kaltenbrunner, Gerd-Klaus (Hrsg.): Sprache und Herrschaft. Die um­funk­tio­nierten Wörter, Freiburg usw. 1975, S. 20–43 (21).
10?Vgl. Kämper, Heidrun, Der Faschismus-Diskurs 1967/68. Semantik und Funktion, in: Kämper, Heidrun/Scharloth, Joachim/Wengeler, Martin (Hrsg.): 1968. Eine sprachwissenschaftliche Zwischenbilanz, Ber­lin/Boston 2012, S. 259–285 (259 ff.).
11?Vgl. Schottmann, Christian, Politische Schlagwörter in Deutschland zwischen 1929 und 1934, Stuttgart 1997, S. 176.
12?Vgl. Dieckmann, Walther, Sprache und Politik, a. a. O., S. 44 f.
13?Aus der Welt der öffentlichen Finanzen sei ein weiteres Beispiel für staatlich veranlaßte Umbenennungsan­strengungen ge­nannt: die Er­setzung des Begriffes „Bun­desschuldenverwaltung“ durch „Bundes­wert­pa­pierver­waltung“. Wert­pa­piere weisen bekanntlich positive, Schul­den ne­gative Konnotationen auf. Mittlerweile heißt die formal privatisierte Einrichtung „Bun­desre­publik Deutschland Finanza­gentur GmbH“, was Professio­nalität aus­drücken soll. Die öf­fentli­che Schuldenlast ist jedoch geblieben.
14?Diese Sprachgewohnheiten stehen im Kontext einer Minderheitenrhetorik, die das Judentum; die Minder­hei­ten­gruppe im christlichen Abendland schlechthin; im Stile von Gotthold Ephraim Lessings Nathan der Weise (1779) her­vorgebracht hat, deren Wirkung in geänderten Kontexten weiter andauert. Man denke an die Frank­furter Schule, die eine Theorie über den Antisemitismus entwickelt hat. Sie vermeinte, so Albrecht, eine Instru­mentali­sierung von Vorurteilen gegen Minderheiten durch die Herrschenden erkannt zu haben. Vgl. Albrecht, Cle­mens, Im Schatten des Nationalismus: Die politische Pädagogik der Frank­furter Schule, in: Al­brecht, Cle­mens; Behr­mann, Günter C., u.?a. (Hrsg.): Die intellektuelle Gründung der Bun­desrepu­blik. Eine Wir­kungsge­schichte der Frankfurter Schule, Frankfurt; New York 2000, S. 387–447 (399 f.).
15?Vgl. BGBl. I, Nr. 127/2011 vom 27. Dezember 2011.
16?Vgl. Keller, Rudolf E., Die deutsche Sprache und ihre historische Entwicklung, bearbeitet und übertragen aus dem Englischen von Karl-Heinz Mulagk, 2. Auflage, Hamburg 1995, S. 592 ff.
17?Vgl. Maier, Hans, Können Begriffe verändern?, in: Kaltenbrunner, Gerd-Klaus (Hrsg.): Sprache und Herr­schaft. Die umfunktionierten Wörter, Freiburg usw. 1975, S. 55–68 (58).
18?Nach Ansicht Sothens ginge die Begriffsprägung des Wortes „Zivilgesellschaft“ auf die politische Linke Anfang der 1990er Jahre zurück, die sich auf die società civile berief. Er wies in dem Zusam­menhang auf eine Neu­über­setzung von Gramscis Schriften aus dem Italienischen hin (Gramsci, Antonio, Ge­fängnishefte, Kritische Gesamt­ausgabe in zehn Bän­den, hrsg. von Klaus Bochmann, Argument-Ver­lag, Hamburg 1991–2002). Vgl. Sothen, Hans Becker von, Zivilgesellschaft – eine Deutung, in: Sezession, Nr. 25 vom August 2008, S. 26–29 (28). Diese Erklärung wider­spricht jedoch der Logik. Einerseits ergab der eigen­ständige Aus­tausch eines „be­währten“ Feindwortes, das auch andere nichtbürgerliche Gruppen teilen, von den Unwägbar­keiten bei der Um­setzung einmal abgesehen, keinen Sinn. Andererseits konnte die Schaffung eines Fahnenwortes nicht in der In­tention der Über­setzer liegen, müßte es doch ansonsten die nun positiv bewertete „Zivilgesellschaft“ in der Nach­folge der bür­gerlichen Gesell­schaft sein, die es zu überwinden gälte. Tatsächlich be­dienten sich die Überset­zer des bereits in der neuen angelsäch­sisch-angloame­rikanischen Übersetzungstradition stehenden Begrif­fes der „Zivilge­sellschaft“, um diesen negativ zu konnotieren. Bekanntlich sah der italieni­sche Kommunist Gramsci in den Ge­fängnisheften eine gefestigte bür­gerliche Gesellschaft als Hemmnis für die Weltrevolution an und emp­fahl daher den Revolu­tionä­ren einen Marsch durch die Institutionen (siehe insbe­sondere Band 4 der o. g. Reihe).
19?Vgl. Isensee, Josef, Leitkultur als Idee und politischer Begriff, in: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesre­publik Deutschland (Hrsg.): Leitkultur. Vom Schlagwort zur Sache, Bonn 2006, S. 20–32 (30 f.). Zur Leitkultur­debatte vgl. Tibi, Bassam, Europa ohne Identität? Die Krise der multi­kulturellen Ge­sell­schaft, München 2000, S. 61.
20?Vgl. Stinnes, Udo, Sprache und Sprechen als wirkende Kräfte und Mittel der Verständigung. Eine Philosophie der Sprachlenkung, Band 2, Essen 2000, S. 721 ff.
21?Vgl. Lübbe, Hermann, Ich entschuldige mich. Das neue politische Bußritual, Berlin 2001, S. 8.
22?Ernst Nolte brachte das Programm auf die Formulierung: Vergangenheit, die nicht vergehen will. Vgl. Nolte, Ernst, Vergangenheit, die nicht vergehen will. Eine Rede, die geschrieben, aber nicht gehalten werden konnte, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. Juni 1986.
23?Vgl. Post, Walter, Unternehmen Barbarossa: deutsche und sowjetische Angriffspläne 1940/41, 2. Aufl., Ham­burg 1996, S. 255 ff..
24?Vgl. Schmitt, Carl, Über das Verhältnis der Begriffe Krieg und Feind (1938), in: ders., Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles 1923–1939, 3. Aufl., Berlin 1994 (11940), S. 278–285 (283).
25?Vgl. Bellinger, Bernhard, Wir Deutsche sind kein Tätervolk, 2. Aufl., Mannheim 2004.
26?Vgl. Weizsäcker, Richard von, Zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalso­zialistischen Gewaltherrschaft: Ansprache am 8. Mai 1985 in der Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, Bonn 1985.
27?Vgl. Strauß, G.; Haß, U.; Harras, G., Brisante Wörter von Agitation bis Zeitgeist: ein Lexikon zum öffentli­chen Sprachgebrauch, Berlin 1989, S. 23 ff.
28?Vgl. Schmitt, Carl, Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien, Berlin 1963, S. 31.
29?Vgl. Sternberger, Dolf, Verfassungspatriotismus (1979), in: ders., Schriften Band X: Verfassungspatriotismus, Frankfurt a.?M. 1990, S. 13–16 (13).
30?Vgl. Strauß, G.; Haß, U.; Harras, G., Brisante Wörter von Agitation bis Zeitgeist: ein Lexikon zum öffentli­chen Sprachgebrauch, a.?a. O., S. 105.
31?Vgl. Ehmke, Horst, Konservativismus ohne Substanz, in: Die neue Gesellschaft, 19. Jg., Heft 9, 1972, S. 660–666 (665).
32?Schrenck-Notzing begründete diese Wortwahl mit einem Bonmot: „Wir unterscheiden jedoch zwischen Kon­servativismus im allgemeinen Sinne (abgeleitet von conservare, z. B. Konservativismus bei der Wahl einer Kra­watte) und Konservatismus im Sinne der Zugehörigkeit zur betreffenden geistig-politischen Strömung (abgeleitet von der Zeitschrift ‚Le Conservateur‘).“ Schrenck-Notzing, Caspar von, Honoratiorendämmerung. Das Versagen der Mitte – Bilanz und Alternative, Stuttgart 1973, S. 123, Fußnote *. Der Begriff Konservatismus geht auf Kal­tenbrunner zurück, der die einschlägigen Werke Rekon­struktion des Konservatismus (1972) und Konservatismus international (1973) herausgab. Vgl. Schrenck-Not­zing, Caspar von, Kaltenbrunner, Gerd-Klaus, in: ders. (Hrsg.): Lexikon des Konservatismus, Graz; Stuttgart 1996, S. 291.
33?Vgl. Klein, Josef, Wortschatz, Wortkampf, Wortfelder in der Politik, a. a. O., S. 11.
34?Vgl. Le Bon, Gustave, Psychologie der Massen, 15. Auflage, Stuttgart 1982, S. 88 f.
35?Vgl. Révész, László, Die Sprache als Waffe. Zur Terminologie des Marxismus-Leninismus, Rosenheim 1983, S. 62 ff.
36?Andere prominente Vertreter der These, daß der Feind rechts stehe, waren die Sozialdemokraten Scheidemann (1919), Wels (1920) und Preuß (1924). Vgl. Weißbecker, Manfred, Der Feind steht rechts, in: Pätzold, Kurt/Weißbecker, Manfred (Hrsg.): Schlagwörter und Schlachtrufe, Band 1, Aus zwei Jahrhunderten deutscher Ge­schichte, Leipzig 2002, S. 30–36 (32 ff.).
37?Vgl. Stresemann, Gustav, Schutz der Verfassung (Reichstagsrede, 5. 7. 1922), in: Becker, Hartmuth (Hrsg.): Gustav Stresemann, Reden und Schriften, Politik – Geschichte – Literatur 1897–1926, 2. Auflage, Berlin 2008, S. 240–248 (240).
38?Vgl. Gauck, Joachim, Unsere Demokratie wird leben, Rede nach der Vereidigung zum Bundespräsidenten im Deutschen Bundestag am 23. März 2012 in Berlin, hrsg. vom Bundespräsidialamt, Berlin 2012, S. 9.
39?Erich Koch-Weser schlug in der Weimarer Republik eine Unterschei­dung in Volks- und Staatszu­gehö­rig­keit vor. Etabliert war eine solche Sprachreglung seiner­zeit in Finnland, wo von Fin­nen und Finnlän­dern gesprochen wurde. Zu letz­teren zählten die ethnischen Min­der­heiten des Lan­des. Vgl. Koch-Weser, Erich, Deutschlands Außenpolitik in der Nachkriegszeit 1919–1929, Ber­lin-Grunewald 1929, S. 131. An­schluß­fähig ist das Regle­ment unbedingt: Deutschlän­der („Al­man­cilar“) heißen die Mitglieder der türkischstäm­migen Min­der­heit in Deutsch­land. Um jedoch Deut­scher zu sein, bedarf es mehr als eines erworbenen Personal­ausweises.

 
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