Archiv > Jahrgang 2018 > NO III/2018 > Knapp & klar > Amtsmißbrauch durch den Staatsanwalt? 

Amtsmißbrauch durch den Staatsanwalt?

Dr. Andreas Unterberger zum Ausgang des Prozesses gegen die „Identitären” in Graz, der „zwar mit den von jedem vernünftigen Menschen erwarteten Freisprüchen […] zu Ende gegangen“ ist: 

„Es kann einfach nicht sein, dass ein Grazer Staatsanwalt wie ein Berserker agiert, ohne dass das Konsequenzen hat. Für alle von mir befragten Juristen ist es jedenfalls eindeutig, dass dieser Monsterprozess grob fahrlässig und offenbar aus persönlicher Ideologie heraus – die mindestens so weit links steht wie die Identitären rechts –, aber ohne Vorliegen eines konkreten strafbaren Sachverhalts losgetreten worden ist.“

„Aber nicht nur diese durch den Staatsanwalt leichtfertig herbeigeführten Kosten sind ein Riesenskandal. Das sind auch viele der Äußerungen des Mannes während des Prozesses. Der Staatsanwalt hat das Fehlen konkreter Delikte durch Beschimpfungen wie ‚Feiglinge‘ oder ‚Pseudomoralisten‘ substituiert. Das aber sind keinerlei Delikte, selbst wenn diese Bezeichnungen zutreffen sollten. Noch deutlicher wurde der ideologische Hass des […] Anklägers durch die Behauptung, die Angeklagten seien ‚selbstgerechte, selbst ernannte Patrioten‘.“ 

„Der Einsatz für Österreichs Identität ist immerhin ein Ziel, das neuerdings sogar der ORF in seiner Eigenwerbung propagiert.“ 

Andreas Unterberger fordert den Justizminister auf, zu prüfen, ob hier nicht ein klassischer Fall von Amtshaftung und Amtsmißbrauch vorliege. Er solle zumindest das Disziplinarrecht für Staatsanwälte überarbeiten und eine Novelle der Strafprozeßordnung einbringen, die sicherstellt, daß eine Anklage nur dann eingebracht werden darf, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Insbesondere soll der Justizminister sämtliche in den letzten Jahren unter sozialistischem Druck in das Strafgesetz „hineingeschmuggelten“ Ansätze zu einem Gesinnungsstrafrecht wieder eliminieren. „Er sollte also insbesondere den Verhetzungsparagraphen mit seiner absurden Strafandrohung für ‚Hass‘ auf das reduzieren, was wirklich zu bestrafen ist: also auf jede Zwangs- und Gewaltausübung, und auf jeden Aufruf dazu.“ Zumindest aber sollte Aktionismus in Form von Störung von Veranstaltungen und Versammlungen jeder Art, von Schmierereien an Hauswänden, Besetzung fremder Räume und Gebäude etc. bei Linken, Greenpeace und anderen NGOs genauso geahndet werden wie bei den „Identitären“.

  • andreas-unterberger.at, 27. Juli 2018

 
Neue Ordnung, ARES Verlag, A-8010 Graz, EMail: neue-ordnung@ares-verlag.com