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Am Pranger

Von Achim Lang

 

Die Blockwarte sind wieder am Ruder. Wie schon im Editorial der letzten Neuen Ordnung festgestellt, ist das Blockwart-Denken eine menschliche Konstante, die sich durch den deutschen Hang, alles zur Perfektion zu treiben, hierzulande in besonderem Maße bildet. Ob nationalsozialistisch oder antifaschistisch ist nur eine Frage des Etiketts, nicht der dahinterstehenden Geisteshaltung.


Neue Beispiele aus Deutschland zitiert nach der Berichterstattung der Monatszeitschrift „Zuerst“, November 2014:

Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm errang als stellvertretender Vorsitzender der Bürgerbewegung „Pro NRW“ im Kreisverband Aachen bei den Kommunalwahlen im Mai letzten Jahres einen Sitz im Stadtrat. Die Folge: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf billigte seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unter Verlust seiner Pensionsansprüche und unterstellte ihm eine leitende Funktion in einer „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfassungsfeindlichen Partei“, obwohl juristisch nur „Verfassungswidrigkeit“ von Belang ist und eine solche der „Pro-NRW“ niemals nachgewiesen wurde. In diesem Fall hat der AachenerRatsherr jedoch bereits angekündigt, die nächst höhere Instanz anzurufen.

Die aus Österreich stammende Erzieherin Nicola Brandstätter wirkte in einem christlichen Kindergarten in Brandenburg, ohne irgend einen Einwand seitens der Eltern hervorzurufen und engagierte sich zudem bei der örtlichen CDU. Erst als sie von Linksextremen als frühere Moderatorin des angeblichen „Nazi-Forums“ „Thiazi“ im Internet „enttarnt“ wurde, in Wahrheit Resultat der Straftat des Datendiebstahls durch kriminelle Hacker, wurde sie von ihrem katholischen Arbeitgeber gefeuert. Daß die Behörde ihr wegen „geringer Beteiligung“ nur eine kleine Geldbuße auferlegte und weitere Verfahren einstellte, tat dann nichts mehr zur Sache.

Stefan Jagsch arbeitete am Informationsschalter des Jobcenters Höchst. Als bekannt wurde, daß er stellvertretender Landesvorsitzender der NPD ist, verlor er seinen Posten in der Frankfurter Stadtverwaltung. Auch seine Klage gegen den Versuch der Existenzvernichtung ist noch anhängig.

„Nazis“ dürfen auch keine Möbel rücken: Ein Subunternehmer einer Speditionsfirma in einer nahe bei Hamburg gelegenen Gemeinde hat fünf Personen beschäftigt, die, horribile dictu, bei der NPD aktiv sein sollen. Auf die Intervention eines linksextremen Portals hin hat der Firmeninhaber sofort den Vertrag mit seinem Subunternehmer gekündigt und den einzigen bei ihm selbst beschäftigen Arbeiter entlassen. Bekommen alte Möbel braune Flecken, wenn NPD-Wähler sie anfassen? Zwar sollen einige der Betroffenen laut Bericht der Zeitschrift „Zuerst“ teils „geschmacklose“ Einträge auf Facebook über ihren Arbeitsalltag verfaßt haben. Ob dies Grund genug ist, ihnen die Arbeit und damit die Lebensgrundlage zu nehmen, steht auf einem anderen Blatt.
Bei der Enttarnung „rechtsextremer“ Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz hilft jetzt auch eine Broschüre des „Netzwerkes Pro-Aktiv gegen Rechts“ in Bremerhaven: Wer am 14. Mai, dem Tag der Gründung Israels, oder gar am 15. September, dem Tag der Verkündung der Nürnberger Rassegesetze Blumen auf seinem Schreibtisch stehen hat, feiert vermutlich gar nicht Geburtstag, sondern begeht einen Gedenktag ganz anderer Art … Auch was gegen einen Kollegen unternommen werden kann, der durch allzu kurzen Haarschnitt verdächtig wird, aber nie durch rechtsextreme oder rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz auffällt, steht in der Broschüre. („Zuerst“, Dezember 2014)

 
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